Sicherheit kostet Geld – aber sie kann sich steuerlich auszahlen. Wer in Alarmanlagen, Videoüberwachung oder Zutrittskontrollsysteme investiert, tut nicht nur etwas für den Schutz von Eigentum und Menschen, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Doch welche Ausgaben erkennt der Fiskus tatsächlich an? Und worauf sollten Privatpersonen und Unternehmer achten?
Antworten gibt Albrecht Felgner, Geschäftsführer der FELGNER Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, einem der führenden Fachbetriebe für Sicherheitssysteme in Deutschland. Er kennt nicht nur die technischen Feinheiten, sondern auch die praktische Seite der Kostenfrage – und erklärt, wann sich Investitionen in Sicherheit doppelt lohnen.
Sicherheit als steuerlich relevanter Faktor
Grundsätzlich gilt: Ausgaben für Sicherheitstechnik können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Schutz von Vermögen, Personen oder Betriebseigentum stehen. Für Privatpersonen ist die Absetzbarkeit über haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen möglich. Unternehmen wiederum können Sicherheitssysteme meist als Betriebsausgaben geltend machen.
„Viele denken bei Alarmanlagen oder Zutrittskontrollsystemen zunächst an Komfort oder Schutzgefühl. Aber tatsächlich ist Sicherheit längst ein betriebswirtschaftliches Thema geworden“, sagt Albrecht Felgner. „Eine Einbruchmeldeanlage schützt nicht nur vor Schaden, sondern kann auch die Versicherungsprämie senken – und ihre Installation ist steuerlich voll anrechenbar, wenn sie dem Schutz des Betriebs dient.“
Was Privatpersonen absetzen können
Privathaushalte dürfen die Kosten für bestimmte Sicherheitsmaßnahmen steuerlich geltend machen, wenn sie in den eigenen vier Wänden stattfinden. Das betrifft etwa Alarmanlagen, Überwachungskameras, Bewegungsmelder oder Schließsysteme, sofern sie von einem Fachbetrieb installiert werden.
Das Finanzamt unterscheidet zwischen Materialkosten und Arbeitsleistungen: Nur Letztere sind bei privaten Haushalten absetzbar – nämlich als haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Der Steuerbonus beträgt bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
„Wir erleben oft, dass Kunden überrascht sind, wenn sie erfahren, dass sie unsere Montagekosten direkt in der Steuererklärung angeben dürfen“, erklärt Felgner. „Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, in der Arbeitszeit und Material getrennt ausgewiesen sind. Und natürlich muss die Zahlung per Überweisung erfolgen – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.“
Ein weiterer Vorteil: Auch regelmäßige Wartungen von Alarmanlagen oder Schließsystemen können unter diese Regelung fallen, sofern sie in der privaten Immobilie durchgeführt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit für Unternehmer
Für Unternehmen ist die steuerliche Situation noch günstiger. Hier gelten Investitionen in Sicherheitstechnik als Betriebsausgaben.
Das betrifft nahezu alle Produkte, die die FELGNER Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG anbietet – von der Zutrittskontrolle über Brandmeldeanlagen bis hin zu Videoüberwachung oder Tresoren.
„Im gewerblichen Bereich ist Sicherheit Teil der Infrastruktur“, sagt Felgner. „Eine Videoüberwachung schützt nicht nur das Firmengelände, sondern kann auch Mitarbeiter entlasten oder Schadensfälle aufklären. Das sind klare betriebliche Zwecke – und damit sind die Kosten in der Regel absetzbar.“
Absetzbar sind nicht nur Anschaffung und Installation, sondern auch Wartung, Schulung der Mitarbeiter oder Software-Updates für digitale Sicherheitssysteme. Teure Anlagen werden über mehrere Jahre abgeschrieben – der Zeitraum hängt von der Nutzungsdauer ab, die das Finanzamt für entsprechende Geräte festlegt.
„Gerade bei Zutrittskontrollsystemen oder digitalen Schließanlagen lohnt sich eine genaue Planung“, erklärt Felgner weiter. „Denn wenn wir beispielsweise ein System installieren, das auch Zeiterfassung oder Besuchermanagement integriert, kann das steuerlich als Teil der betrieblichen Organisation gewertet werden – und damit voll abgesetzt werden.“
Sicherheitstechnik als Versicherungsschutz – und steuerlicher Vorteil
Ein interessanter Aspekt: Viele Versicherer verlangen heute den Nachweis bestimmter Sicherheitsstandards, etwa bei Juwelieren, Autohäusern oder Speditionen. Fehlen diese, kann das im Schadensfall teuer werden. Felgner kennt solche Fälle:
„Wir arbeiten regelmäßig mit VdS-zertifizierten Alarmanlagen. Diese entsprechen den Standards der Versicherer. Wenn ein Unternehmen diese Systeme installiert, wird es oft günstiger eingestuft – und spart dauerhaft Prämien.“
Die Kombination aus steuerlicher Absetzbarkeit und Versicherungsvorteil führt zu einem doppelten Effekt: niedrigere laufende Kosten und höherer Schutz. Gerade bei Betrieben mit hohen Sachwerten oder sensiblem Datenzugang – etwa Laboren, IT-Firmen oder Logistikzentren – sind solche Systeme längst Standard.
Technik und Vertrauen: Warum Fachbetriebe entscheidend sind
Sicherheitslösungen sind keine Ware von der Stange. Die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb ist nicht nur für die Funktion, sondern auch für die steuerliche Anerkennung wichtig.
Felgner betont: „Das Finanzamt erkennt nur Rechnungen von zugelassenen Handwerksbetrieben an. Das bedeutet, man sollte nicht auf Billigangebote aus dem Internet setzen, bei denen die Montage durch ungeschultes Personal erfolgt.“
Hinzu kommt der Aspekt des Vertrauens. „Sicherheit ist Vertrauenssache“, sagt Felgner. „Wer sich eine Alarmanlage oder Schließanlage einbauen lässt, vertraut uns den Zugang zu seinem Zuhause oder Betrieb an. Deswegen prüfen wir jeden Mitarbeiter regelmäßig, vom Führungszeugnis bis zur Zuverlässigkeitsbescheinigung.“
Diese Seriosität ist auch für steuerliche Aspekte entscheidend, denn nur dokumentierte und nachvollziehbare Arbeiten werden vom Fiskus anerkannt.
Wann sich staatliche Förderung und Steuerabzug kombinieren lassen
Neben der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es auch staatliche Förderprogramme, etwa über die KfW. Gefördert werden Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen, wie mechanische Verriegelungen, Türverstärkungen oder elektronische Alarmanlagen.
Die Förderung kann mit steuerlichen Vorteilen kombiniert werden, allerdings nicht für denselben Kostenanteil.
„Viele unserer Kunden wissen gar nicht, dass sie Fördermittel und Steuerabzug kombinieren dürfen – solange sie verschiedene Posten betreffen“, erklärt Felgner. „Wenn also die KfW das Material bezuschusst, können die Arbeitskosten trotzdem steuerlich geltend gemacht werden.“
Besondere Regelungen bei Homeoffice und Mischobjekten
Ein weiterer interessanter Punkt betrifft Arbeitnehmer im Homeoffice. Wer sein Arbeitszimmer steuerlich absetzen darf, kann unter Umständen auch die anteiligen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen geltend machen, sofern sie das gesamte Haus oder die Wohnung betreffen. Ein Beispiel: Wird eine Alarmanlage installiert, die sowohl private als auch beruflich genutzte Räume schützt, kann der anteilige Kostenanteil für das Homeoffice steuerlich berücksichtigt werden.
„Das ist natürlich ein Grenzfall, den man mit dem Steuerberater abstimmen sollte“, rät Felgner. „Aber wenn das Homeoffice als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit anerkannt ist, besteht durchaus Spielraum.“
Sicher investieren – und clever absetzen
Sicherheitstechnik ist also nicht nur ein Schutzfaktor, sondern kann Teil einer durchdachten Steuerstrategie sein.
Wichtig ist, von Anfang an strukturiert vorzugehen: Fachbetrieb beauftragen, Leistungen sauber dokumentieren, Rechnungen aufteilen und Zahlungsnachweise sichern. Gerade Unternehmer sollten darauf achten, dass alle Systeme korrekt bilanziert und die Abschreibungen nachvollziehbar gestaltet sind.
„Am Ende geht es darum, Sicherheit wirtschaftlich zu denken.Wer heute in hochwertige Technik investiert, senkt Risiken, erfüllt Versicherungsauflagen und profitiert steuerlich. Das ist ein Dreiklang, der langfristig immer Sinn ergibt.“
Albrecht Felgner, FELGNER Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG in Dresden
Fazit
Ob private Alarmanlage, Zutrittskontrollsystem im Unternehmen oder digitale Videoüberwachung – viele Investitionen in Sicherheit lassen sich steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist eine fachgerechte Installation und klare Dokumentation. Mit einem zertifizierten Fachbetrieb wie der FELGNER Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG an der Seite profitieren Kunden gleich doppelt: Sie schützen sich effektiv und können gleichzeitig das Finanzamt an den Kosten beteiligen.
Sie möchten Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen zuverlässig absichern und dabei mögliche steuerliche Vorteile nutzen?
Dann wenden Sie sich an Albrecht Felgner, Geschäftsführer der FELGNER Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG.
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