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Ist Ihr volljähriges Kind in Berufsausbildung auswärtig untergebracht? Um den dadurch entstehenden Sonderbedarf abzugelten, gewährt der Fiskus Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, einen zusätzlichen Freibetrag von monatlich 77 EUR (924 EUR jährlich). Dieser zusätzliche Freibetrag vermindert sich, soweit die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 1.848 EUR jährlich übersteigen (sog. Anrechnungsbetrag).
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jetzt erfreulicherweise entschieden, dass von diesem Anrechnungsbetrag noch die nicht disponiblen Beiträge des Kindes zur Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) abzuziehen sind. Die Richter wenden dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts analog an, der zufolge die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes bei der Prüfung zu berücksichtigen sind, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder nicht.
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