|
2007 können Rentner, die noch Altersvorsorgebeiträge zur sog. Basisversorgung zahlen (z.B. "Rürup-Rentenversicherungsvertrag"), 64 % der Beiträge - höchstens 12.800 EUR (Ehepaare 25.600 EUR) - als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Wenn ein Rentner neben seiner Rente auch noch Einkünfte aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis erzielt, ist der Abzugsbetrag nach Ansicht der Finanzverwaltung allerdings um den pauschalen Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung zu kürzen. Daneben prüft das Finanzamt im Rahmen der sog. Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug nach dem bis 2004 geltenden Recht unter Umständen günstiger ist. Der Vorwegabzug wurde gekürzt, wenn für die Zukunftssicherung steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung erbracht wurden.
|