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Zahlen auch Sie Beiträge für einen Arbeitnehmer mit erstem Arbeitsverhältnis (keine Steuerklasse VI) an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung? Diese Beiträge sind bis zu 4 % in der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn eine lebenslange Altersversorgung (Versorgungsleistung als Rente, ggf. mit Kapitalwahlrecht) gewährleistet ist.
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für das Jahr 2007 beträgt 2.520 EUR (12 x 5.250 EUR = 63.000 EUR, davon 4 %). Gegenüber dem Vorjahreswert ergeben sich keine Änderungen, weil die Beitragsbemessungsgrenze "West", die in diesem Bereich bundesweit maßgebend ist, unverändert geblieben ist.
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