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Die geldwerten Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten (Telefon, Handy, Autotelefon) sind steuerfrei. Leider lehnt es der Bundesfinanzhof ab, diese Steuerbefreiungsvorschrift auf Unternehmer zu übertragen: Er hat bestätigt, dass bei ihnen der Gewinn um die anteiligen Kosten für die private Nutzung einer betrieblichen Telekommunikationsanlage zu erhöhen ist. Eine Gleichbehandlung von Unternehmern und Arbeitnehmern sei hier nicht erforderlich.
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