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Der Sparer-Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ab 01.01.2007 gesenkt:
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Sparer-Freibetrag
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bisher
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ab 2007
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Alleinstehende
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1.370 EUR
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750 EUR
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zusammen veranlagte Ehepaare
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2.740 EUR
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1.500 EUR
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Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt auch ab 2007 unverändert 51 EUR (Alleinstehende) bzw. 102 EUR (zusammen veranlagte Ehepaare).
Der mit einer Anpassung der Freistellungsaufträge verbundene Aufwand soll möglichst gering bleiben. Daher ist gesetzlich zugelassen worden, dass die Kreditwirtschaft die Freistellungsaufträge in entsprechend reduzierter Höhe weiterhin berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie keinen neuen Freistellungsauftrag vorlegen. Der bisherige Freistellungsauftrag ist ab 2007 nur noch mit dem prozentualen Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis des neuen Sparer-Freibetrags einschließlich Werbungskosten-Pauschbetrag zum bisherigen Sparer-Freibetrag einschließlich Werbungskosten-Pauschbetrag entspricht, das sind 56,37 %. Eine Glättung auf den nächsthöheren Euro-Betrag ist zulässig.
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