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Der Gesetzgeber hat mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Ab dem Jahr 2009 werden Kapitalerträge von Privatpersonen einem fixen Steuersatz von 25 % unterliegen.
Viele andere EU-Staaten haben auf Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer..
Die Abgeltungsteuer soll soweit möglich bereits an der Quelle durch den Schuldner der Erträge oder die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. ein Kreditinstitut) einbehalten abgeführt werden, wodurch die Steuerschuld des Anlegers abgegolten ist.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer müssen Privatanleger auch einige Nachteile gegenüber der bisherigen Rechtslage hinnehmen:
Für den Privatanleger entstehen durch diese Neuregelung einige Nachteile gegenüber der bisherigen Regelung:
- Anstelle des Sparerfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags wird ein Sparerpauschbetrag von 801,00 Euro bzw. im Falle der Zusammenveranlagung von 1.602,00 Euro eingeführt.
- Das Halbeinkünfteverfahren fällt ab dem Jahr 2009 weg. Für betriebliche Anleger wandelt sich das Halbeinkünfteverfahren zu einem Teileinkünfteverfahren; für Körperschaften bleibt es bei der Regelung des § 8b KStG.
- Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ab dem Jahr 2009 bis auf wenige Ausnahmefälle nicht mehr möglich.
- Wertpapierveräußerungen sind zukünftig unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig.
- Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Hierbei dürfen Aktienveräußerungsverluste nur mit zukünftigen Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden.
- Auch bei Investmentfonds müssen Wertpapierveräußerungsgewinne des Fonds im Falle der Ausschüttung oder bei der Anteilsveräußerung versteuert werden.
Sprechen Sie am besten rechtzeitig mit Ihrer Bank um Ihre Kapitalanlagen gegebenenfalls anpassen zu können.
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