Viele Menschen kennen das leidige Problem, dass nach Abzug der fälligen Steuern kaum noch etwas vom Einkommen zur Verfügung steht.
Das muss nicht sein, denn die Ausnutzung von legalen Steuervorteilen bringt bares Geld in die Haushaltskasse und lässt nur den Fiskus leer ausgehen. Allerdings tragen die vielen gesetzlichen Änderungen des Steuerrechts in den letzten Jahren, nicht gerade dazu bei, einen optimalen Überblick über die Möglichkeiten zur Nutzung von Steuervorteilen zu bekommen.
Hinweis: Einen richtigen Geheimtipp habe wir in dem Text versteckt.
Die nachfolgenden Tipps zum Steuersparen sind daher bares Geld wert und können vielleicht auch für Sie von Nutzen sein:
Steuertipp 1: Steuererklärung Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie unbedingt dafür Sorge tragen, diese auch fristgerecht abzugeben. Der Abgabetermin ist festgesetzt auf den 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Durch eine rechtzeitige Abgabe Ihrer Erklärung sparen Sie zwar keine Steuer, aber Sie können sich ersparen, dass vom Finanzamt ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Dieser Zuschlag kann fällig werden in Höhe von bis 10 % der festzusetzenden Steuer. Das kann sehr teuer werden und die Forderung wird zusätzlich zu einer etwaigen Steuernachzahlung erhoben und vollstreckt. Falls absehbar ist, dass Sie die Steuererklärungen nicht rechtzeitig fertig stellen können, sollten Sie beim zuständigen Finanzamt vorsorglich einen Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung stellen. Einer Verlängerung wird in der Regel stattgegeben und Sie bekommen einen Zeitaufschub von bis zu 6 Monaten, in begründeten Einzelfällen kann dieser sogar bis Ende des jeweiligen Steuerjahres gewährt werden.
Steuertipp 2: Handwerkerrechnungen sammeln und absetzen Seit der Steuerreform von 2006 können Rechnungen von Handwerksbetrieben für Renovierungen, Erhaltungs- oder Modernisierungsleistungen anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Kosten in Höhe von maximal 3.000 Euro können in Höhe von 20 % geltend gemacht werden. In den Genuss dieses Steuerbonus können nicht nur Haus- und Wohnungsbesitzer kommen, sondern auch Mieter und Hausverwalter. Als Nachweis werden Rechnungen des Handwerksbetriebes benötigt, auf der die Arbeitsstunden nachgewiesen sind, denn nur darauf kann der Bonus gewährt werden, inklusive der darauf fälligen Mehrwertsteuer. Nicht berücksichtigt werden Materialkosten, daher sollten Sie darauf achten, dass diese gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Es lohnt sich, alle Rechnungen für Instandsetzungen oder Renovierungsarbeiten für das Steuerjahr zu sammeln und mit der Einkommensteuererklärung einzureichen. Vom Staat werden jährlich bis zu 600.- Euro (ab dem Veranlagungsjahr 2009: 1200 Euro) berücksichtigt. Handwerkerrechnungen sollten nicht bar beglichen werden, weil dem Finanzamt neben der Rechnung auch der Überweisungsbeleg mit vorzulegen ist. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Beispiel Handwerkerrechnungen: Reparatur von Haushaltsgeräten, Wartung von Heizungsanlagen oder Schornsteinfegergebühren, Fliesenlegerarbeiten, Küchenmontage, Gipserarbeiten, Fenstereinbau….
Steuertipp 3: Steuerbonus für Putzfrau oder Kindermädchen Auch bei der Inanspruchnahme von allgemeinen, sonstigen häuslichen Dienstleistungen können pro Jahr bis zu 600 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können beispielsweise sein: Kosten für Kinderbetreuung Kosten für einen Umzug durch ein Umzugsunternehmen Malerarbeiten und Tapezierarbeiten Überwachung der Blitzableiter Putzdienste und Fensterreinigung Gartenarbeiten Kosten für Hausmeister Um die Berücksichtigung dieser Kosten beantragen zu können müssen jeweils Rechnungen und Überweisungsbelege vorgelegt werden. Barzahlungen werden auch hier in der Regel nicht berücksichtigt.
Steuertipp 4: Pflegekosten absetzen Aufwendungen für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen können jährlich in Höhe von 20 %, bis maximal 1.200.- Euro abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege im Haushalt des Steuerpflichtigen oder des zu Pflegenden innerhalb von Deutschland erfolgt.
Steuertipp 5: Kinderbetreuungskosten gelten machen Eltern können, rückwirkend ab 2006, die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren steuerlich absetzen. Anerkannt werden Ausgaben für den Kindergarten oder die Tagesmutter. Alleinerziehende und Paare, die beide berufstätig sind, können auch die Kosten für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahre oder für 7 bis 14 Jährige absetzen. Anerkannt werden 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich. Damit können Familien mit Kindern deutlich Steuern sparen. Besonderer Tipp: Lassen Sie sich den entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Dann wirken diese Aufwendungen schon gleich bei der monatlichen Gehaltszahlung steuersenkend und nicht erst bei der Steuerfestsetzung.
Steuertipp 6: Machen Sie Ansprüche geltend, auch bei nicht eindeutiger Rechtslage Derzeit sind viele Gerichte bundesweit mit Einzelprüfungen und Klagen gegen eine ganze Reihe von Steuerfragen beschäftigt. Vorsorglich sollten daher die entsprechenden Aufwendungen zunächst mit aufgeführt werden und gegebenenfalls Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamtes eingelegt werden. Möglicherweise ergeht der Steuerbescheid dann zunächst vorläufig und Sie können eventuell später, wenn die entsprechenden Entscheidungen gefällt wurden, mit Steuernachzahlungen rechnen.
Nachfolgend dafür zwei Beispiele: Beispiel 1 Arbeitszimmer Arbeitszimmer werden für unselbstständig Beschäftigte seit dem 1.1.2007 nur noch dann anerkannt, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Lehrer konnten bis dahin die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen. Für diesen Personenkreis wird ein Arbeitszimmer aber seit der Steueränderung nicht mehr berücksichtigt.
Beispiel 2 Pendlerpauschale Hier sehen die Änderung ab 2007 deutliche Kürzungen vor. Pendler können für die Fahrten zum Arbeitsplatz, nur die über 20 Kilometer hinausgehende Entfernung absetzen. Berücksichtigt werden dann 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Pendler sollten die volle Kilometer-Entfernung angeben und gegen eine abschlägige Entscheidung des Finanzamtes Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zur Klärung beantragen. Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2006 gelten noch die bisherigen Regelungen.
Entscheidung zur Pendlerpauschale im Dezember 2008: Für die Pendlerpauschale gilt für die Jahre 2007 und 2008 rückwirkend wieder das alte Recht. Es können also ab dem ersten Kilometer 0,30 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.
Steuertipp 7: Ehrenamtliches Engagement Ab dem 1.1.2008 unterliegen die steuerfreien Anteile von Aufwandsentschädigungen nicht mehr der Sozialversicherungspflicht. Rückwirkend für das Jahr 2007 bleiben für ehrenamtliche Tätige 500 Euro jährlich von Aufwandsentschädigungen steuerfrei. Für Übungsleiter wurde dieser Betrag der steuerfreien Aufwandsentschädigung auf jährlich 2.100 Euro angehoben. Außerdem gibt es nun eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 500,- Euro. Die Ehrenamptspauschale ist vor allem für den Vereinsvorstand, Vereinskassierer oder sonstige Verwaltungstätigkeiten interessant. Geplant war außerdem auch eine Steuergutschrift von jährlich 300.- Euro für ehrenamtliches Engagement. Dieser Betrag sollte ehrenamtlichen Betreuern aufgrund ihrer unentgeltlichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts gewährt werden. Allerdings wurde dieser Gesetzentwurf nicht übernommen.
Steuertipp 8: Spendenvorteile nutzen Spenden waren bisher in sehr unterschiedlicher Höhe und abhängig von der Art der Zuwendung absetzungsfähig. Seit 2007 können förderwürdige Spendenbeträge bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags aller Einkünfte berücksichtigt werden. Übersteigende Beträge verfallen nicht, sondern können zur Berücksichtigung in das Folgejahr übertragen werden. Geheimtipp: Viele Finanzämter akzeptieren 50,- Euro (Ledige) bzw. 100,- Euro (Verheiratete) ohne Nachweis.
Möchten Sie weitere Tipps und Tricks für Ihre Steuererklärung?
Dann stimmen Sie doch bitte für diesen Artikel ab. Sie müssen lediglich auf den Punktezähler klicken. Sind 30 Punkte erreicht werden wir weitere kostenlose Steuertipps für Sie veröffentlichen.
Die 30 Punkte sind erreicht, hier gibt es nun weitere kostenlose Steuertipps. Natürlich können Sie weiterhin für diesen Artikel abstimmen. Somit erfahren wir wie groß das Interesse an unseren Steuertipps ist. Tipp: Steuertipps als Video