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Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Leistungen eines selbständigen Gärtners oder Fensterputzers) in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Kosten, höchstens 600 EUR jährlich. Seit Beginn dieses Jahres gibt es eine weitere Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, höchstens 600 EUR jährlich, wenn Sie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die Sie als Eigentümer oder Mieter für Ihre Wohnung in Auftrag geben. Begünstigt sind allerdings immer nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten für die erbrachte Leistung.
Das Finanzgericht Münster lehnt daher die Gewährung einer (teilweisen) Steuerermäßigung selbst dann ab, wenn mit der Lieferung von Wirtschaftsgütern Montagearbeiten verbunden sind, die mit dem in Rechnung gestellten pauschalen Kaufpreis abgegolten sind. Auch die Finanzämter verlangen, dass in der Rechnung die begünstigten
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