|
zum Ausdruck kommt. Kosten für bürgerliche Kleidung - im Streitfall: Socken, T-Shirts, Funktionsunterwäsche und Fahrradkleidung eines Polizisten - einschließlich ihrer Reinigung führen dagegen selbst dann nicht zum Werbungskostenabzug, wenn diese Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung benutzt wird. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Hinweis: Wie hoch die Reinigungskosten für typische Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine sind, kann anhand repräsentativer Daten der Verbraucherverbände geschätzt werden.
|