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Sichern Sie sich ab durch die Restkreditversicherung.
Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder gar Tod, können die Rückführung eines laufenden Kredits gefährden. Für diese Fälle empfehlen wir, mit einer Restkreditversicherung vorzubeugen. ob und in welchem Umfang Sie abgesichert werden möchten, entscheiden Sie bei easyCredit selbst. Sie bleiben auch nach Abschluss einer Restkreditversicherung flexibel. Die Restkreditversicherung kann innerhalb der ersten 30 Tage widerrufen und danach während der gesamten Laufzeit jederzeit gekündigt werden
Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sich keine Sorgen um die Rückführung Ihres easyCredit machen.
Für den Fall von Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls zahlt die Restkreditversicherung nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Kreditraten.
Bei Arbeitslosigkeit und Scheidung.
Die Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit und Scheidung zahlt für den Zeitraum der unverschuldeten Arbeitslosigkeit die monatlichen Kreditraten. Bei erneuter unverschuldeter Arbeitslosigkeit sind wieder Leistungen für bis zu 18 Monate möglich. Im Falle einer Scheidung werden Sie bis zu 6 Monate von der Ratenzahlung freigestellt.
das Leistungsmerkmal Scheidung gibt es allerdings nur in Verbindung mit der Arbeitslosigkeitsversicherung.
Im Todesfall.
Mit der Restkreditversicherung stellen sicher, dass Ihre Angehörigen von weiteren Zahlungen für Ihren easyCredit befreit werden. Bei Tod des Versicherten werden 110% der aktuellen Restschuld gezahlt.
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