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Wird eine Kapitalgesellschaft liquidiert, kann auch ein dabei entstehender Verlust steuermindernd in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Um den Verlust zu berechnen, sind vom gemeinen Wert des dem Anteilseigner zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft die Anschaffungs- und die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Anschaffungskosten gehören in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur die Einlage, sondern auch eigenkapitalersetzende Darlehen bzw. Kredit und der Ausfall von Regressansprüchen eines bürgenden Gesellschafters gegenüber der Kapitalgesellschaft.
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