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Veröffentlichungspflichten: Zentrales Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

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Während in anderen EU-Ländern die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen schon lange unproblematisch ist, vermeiden deutsche Unternehmen am liebsten den Gang zum Handelsregister. Das soll sich ab 2007 ändern: Künftig soll von Amts wegen geprüft werden, ob Unternehmen ihren Veröffentlichungspflichten nachkommen; Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit gelten.

Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sollen nur noch elektronisch geführt werden. Unterlagen sollen ausschließlich beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen sein. Ein zentrales Elektronisches Handels- und Unternehmensregister soll die veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen frei zugänglich machen. Mehr dazu finden Sie unter www.bmj.de, "Gesetzentwürfe, Handels- u. Wirtschaftsrecht" im Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handels- und Unternehmensregister.

Hinweis: Sofern eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, sollten Sie rechtzeitig mit uns Alternativen besprechen.