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Ist Ihr volljähriges Kind in Berufsausbildung auswärtig untergebracht? Um den dadurch entstehenden Sonderbedarf abzugelten, gewährt der Fiskus Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, einen zusätzlichen Freibetrag von monatlich 77 EUR (924 EUR jährlich). Dieser zusätzliche Freibetrag vermindert sich, soweit die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 1.848 EUR jährlich übersteigen (sog. Anrechnungsbetrag). [mehr]
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