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PRIVATE STEUERERKLÄRUNG - STEUERINFORMATIONEN - LOHNSTEUER SPAREN

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 Einkommenssteuererklärung - Lohnsteuerjahresausgleich - Steuern sparen     

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Informationen für Arbeitnehmer mit Einkünften aus Arbeitslohn -  Aktueller Monat: Oktober 2006 (1)

Steuerprogramm

 

Lohnsteuerprogramm

Arbeitnehmer

Solidaritätszuschlag: Verfassungskonforme "Sondersteuer"

Aktueller Monat 1

Einkommensteuererklärung

Ob der mit dem Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) eingeführte Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist, hat jetzt der Bundesfinanzhof

Aktueller Monat 2

(BFH) untersucht. [mehr]

 

Archiv

Kredite

 

Besuch allgemein bildender Schulen ist nicht beruflich veranlasst

Steuern sparen

Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers gehören auch die Kosten für beruflich veranlasste Bildungsmaßnahmen. Diese Voraussetzung ist allerdings beim Besuch allgemein bildender Schulen (im Streitfall Nachholung des Abiturs nach abgeschlossener Berufsausbildung) nicht erfüllt. Das hat der Bundesfinanzhof mit der Begründung entschieden, dass hier die erforderliche Berufsbezogenheit der Ausbildung fehlt. Erst bei Aufwendungen für die Verschaffung von Berufswissen ist der Werbungskostenbegriff erfüllt. [mehr]

Hausbesitzer

Steuerinformationen

Hausversicherung

Immobilienkredit

Pkw: Motorschaden führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Unternehmen

Lohnsteuerjahresausgleich

Der durch einen Pkw-Motorschaden eingetretene Vermögensverlust kann nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Ein Pkw gehört unabhängig davon, ob und in welchem Umfang er für Fahrten im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit genutzt wird, laut Bundesfinanzhof nicht zum lebensnotwendigen Bedarf. [mehr]

Steuerinformationen

Freiberufler

Steuerinformationen

Steuerprogramme

Ausbildungsfreibetrag: Sozialversicherungsbeiträge des Kindes

Steuerausgleich

Ist Ihr volljähriges Kind in Berufsausbildung auswärtig untergebracht? Um den dadurch entstehenden Sonderbedarf abzugelten, gewährt der Fiskus Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, einen zusätzlichen Freibetrag von monatlich 77 EUR (924 EUR jährlich). Dieser zusätzliche Freibetrag vermindert sich, soweit die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 1.848 EUR jährlich übersteigen (sog. Anrechnungsbetrag). [mehr]

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