|
Wenn Sie z.B. eine Eigentumswohnung kaufen und sie nicht sofort vermieten, können Sie trotz fehlender Einnahmen vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Dazu muss allerdings ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Kosten und der beabsichtigten Einkünfteerzielung bestehen:
Anhand objektiver Umstände muss sich feststellen lassen, dass Sie den Entschluss, solche Einkünfte zu erzielen, endgültig gefasst haben und dass dieser Entschluss nicht wieder weggefallen ist. Vermieten Sie die Wohnung später an Angehörige, ist das aber nur dann ein Indiz für Ihre von Beginn an bestehende Vermietungsabsicht, wenn das Mietverhältnis steuerlich "wasserdicht" ist. Nutzen Sie in solchen Fällen unser Beratungsangebot, um auf Nummer Sicher zu gehen!
|