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Die geldwerten Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten (Telefon, Handy, Autotelefon) sind steuerfrei. Leider lehnt es der Bundesfinanzhof ab, diese Steuerbefreiungsvorschrift auf Unternehmer zu übertragen: Er hat bestätigt, dass bei ihnen der Gewinn .... [mehr]
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