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Mit dem Erwerb von Investmentanteilscheinen ist der Anleger Mitberechtigter am Fondsvermögen. Zu den Vorteilen dieser Anlageform zählt, dass die Beteiligung an einem Investmentfonds so professionell gemanagt wird wie ein Depot.
In Deutschland werden Investmentfonds von inländischen und ausländischen Investmentgesellschaften angeboten. Entscheidet sich der Anleger für Investmentanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft, werden die Einzahlungen einem Sondervermögen zugeführt, das von der Kapitalgesellschaft verwaltet wird. Um einen Schutz der Anleger vor Verlust zu gewährleisten, muss das Sondervermögen getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft gehalten werden.
Als Sonderform der Fondsanlage gilt der Kauf von Aktien von Investmentaktiengesellschaften, die nach dem Grundsatz der Risikomischung verwaltet und angelegt werden.
Auch ausländische Investmentgesellschaften können wie deutsche Gesellschaften organisiert sein; jedoch gilt zu bedenken, dass auch andere Formen möglich sind und unter Umständen große Unterschiede in der Rechtskonstruktion bestehen können.
Ganz gleich, für welche Form sich der Anleger entscheidet und worin investiert wird; als Faustregel gilt für alle Anleger, sich der Risiken der jeweiligen Anlage bewusst zu sein und im Zusammenspiel mit dem individuellen Anlagehorizont zu beurteilen sind. Bestimmend für die Anlageformen sind die Kriterien und individuellen Anlageziele, die der Anleger an die Vermögensanlage stellt, bevor er sich für bestimmte Fonds entscheidet.
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