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Was die Politik bei der Neuregelung umzusetzen hat, haben die Verfassungsrichter übrigens schon beschrieben: Der Gesetzgeber muss sich künftig auf der Bewertungsebene bei jedem Vermögensgegenstand, der vererbt wird, einheitlich am Verkehrswert (gemeiner Wert) orientieren. Dabei steht ihm die Möglichkeit offen, den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände zu begünstigen, damit die anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer z.B. bei der Übertragung eines Unternehmens kein existenzbedrohendes Ausmaß erreicht. Schließlich kann der Gesetzgeber auch durch differenzierte Steuersätze eine steuerliche Lenkung verfolgen.
Wie die Neuregelung im Detail aussehen wird, ist allerdings zurzeit noch völlig offen. Auch inwieweit die Erbsteuerreform in Bezug auf die Unternehmensnachfolge "jetzt eigentlich für den Papierkorb" ist, wie es der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller formuliert hat, lässt sich noch nicht beantworten. Denn die Länderfinanzminister haben bereits angekündigt, die geplante Steuerbegünstigung bei Unternehmensnachfolgen wie geplant in diesem Jahr rückwirkend zum 01.01.2007 umsetzen zu wollen.
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