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Einspruch gegen den Kindergeldbescheid vom ...
Kindergeld-Nr. ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 11.01.2005 festgestellt, dass bei der Prüfung der Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Gewährung von Kindergeld nach § 32 EStG von dem erzielten Bruttoverdienst Eigenaufwendungen für die soziale Absicherung neben Werbungskosten in Abzug gebracht werden müssen.
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 167/02) darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Es wird form- und fristgerecht Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid zur Gewährung von Kindergeld für mein Kind xxx eingelegt und die Gewährung von Kindergeld, einschließlich einer Nachzahlung für die bislang abgelehnten Monate, beantragt.
Im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bitte ich nunmehr um alsbaldige Entscheidung über den Anspruch und Nachzahlung der Kindergeldbeträge sowie fortlaufende Gewährung des Kindergelds. Im Anhang sende Ich Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
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