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Damit Sie sich einen leichteren Überblick über die doppelte Haushaltsführung machen können, haben wir Ihnen hier Urteile zum Thema aufgeführt:
Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern
Kosten eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Nachweis außergewöhnlicher Belastungen durch amtsärztliches Attest
Kosten zur Beseitigung einer konkreten Gesundheitsgefährdung kann das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigen....
Mehr Urteile und Tipps zu den außergewöhnlichen Belastungen.
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