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20:37 6. Juni 2010
| derhoscha
Lehrling
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| Beiträge 2 |
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Hallo zusammen,
ich habe eine steuertechnische Frage bezüglich Hausbesitz und Steuervergünstigungen bei Handwerker-Ausgaben. Es geht hier um eine grundsätzliche Entscheidung; nämlich an wen wir den Hausbesitz idealerweise übertragen sollten.
Hier der Hintergrund:
- mein Vater hat 2006 ein Haus von seinem Großonkel vererbt bekommen. Um die Erbschaftssteuer abzuzahlen, hat er hierzu ein Darlehen aufgenommen, das noch bis April 2011 läuft.
- momentan wohnen meine Schwester und ich im Haus und zahlen Miete an meinen Vater. Es ist geplant, mit dem Auslaufen des Darlehens, dass ich das Haus übernehme.
Der Teil, in dem meine Schwester wohnt, ist eine Einliegerwohnung und die Restschuld des Darlehens ist zum Auslaufen in etwa genausogroß, wie der Wert der Einliegerwohnung.
- In diesem Jahr steht an, eine neue Haustür zu kaufen und im Garten einen Wintergartenanbau zu errichten. Hierbei werden größtenteils nur Materialkosten anfallen, sowie Kosten für den Bauantrag und den Architekten.
- Da mein Vater nun Rentner ist und weniger Steuern zahlt, kann er diese Ausgaben und die Darlehenszinsen momentan nur begrenzt von der Steuer absetzen.
Unsere geplante Regelung für 2010:
- da ich noch eine Schwester habe, kann ich das Haus nicht einfach ohne Weiteres “geschenkt” bekommen.
Deshalb haben wir uns in der Familie abgestimmt und entschieden, dass ich die Restschuld des Darlehens im April 2011 übernehme. Eine andere Option wäre gewesen, das Darlehen von meinem Vater schon jetzt auf mich umzuschreiben, was allerdings mit einer Bearbeitungsgebühr von 675,- EUR zu Buche schlagen würde.
- Die Differenz des regulären Hauswertes zum Darlehen, ist dann die Schuld, die ich bei meinen Eltern habe. In diesem Jahr zahle ich bereits monatlich einen kleinen Betrag an meine Eltern, um diese Restschuld zu tilgen.
Nun zu meiner Frage: Kann ich die monatlichen Zahlungen an meine Eltern in irgendeiner Form steuerlich geltend machen? Ist es in diesem Zusammenhang überhaupt sinnvoll, dass ich schon die Restschuld abzahle, obwohl ich offiziell noch kein Eigentümer des Hauses bin oder sollten wir eher jetzt schon das Haus umschreiben? Auch im Hinblick auf die anfallenden Ausgaben mit dem Wintergarten und der Haustür? Vielen Dank vorab für deine Tipps. Ich hoffe, dass die ganze Sache nicht allzu kompliziert wird.
Viele Grüße Holger
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08:00 10. Juni 2010
| abc
Gast
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Die Wohnung in der die Schwester wohnt. Gehört die dann auch dir? Wird die Wohnung an die Schwester weitervermietet?
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07:44 11. Juni 2010
| derhoscha
Lehrling
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| Beiträge 2 |
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Hallo, die Einliegerwohnung, in der meine Schwester wohnt, gehört dann auch mir und wird weiterhin vermietet.
Viele Grüße Holger
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