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Forum : Vormundschaft - Mündel

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BenutzerBeitrag

11:03
3. Februar 2012


Liga

Gast

Hallo,

der Sachverhalt: Ich bin Angestellte und habe im Ausland ein Mündel. Sie ist meine Nichte (Tochter meines Bruders), 25 Jahre alt und geistig behindert. Die Mutter ist gestorben, der Vater (mein Bruder) ist Alkoholiker. Sie lebt mit den Großeltern (meine Eltern), die aber die Vormundschaft wegen Krankheit abgegeben haben. So bin ich jetzt verantwortlich für das “Kind”, fahre auch regelmäßig zu ihr und überweise jeden Monat Geld für sie.

Kann ich, und wenn ja wie diese Zahlungen steuerlich absetzen?


Danke schon im Voraus für eure Hilfe!

L

22:56
4. Februar 2012


BubNummer1

Gast

Die Zahlungen sollten als Unterhaltszahlung abzugsfähig sein. Die Fahrtksoten würde ich ebenfalls als Unterhaltszahlungen ansetzten.

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Antworten auf Thema: Vormundschaft - Mündel

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