Hallo Zusammen,
kann mir einer bei folgender Fragestellung weiter helfen?
Im Jahr 2006 und 2007 habe ich Spekulationsgewinne erwirtschaftet.
2006: ca. 70€
2007: ca. 2000€
Für das Jahr 2006 habe ich keine Steuererklärung abgegeben da ich noch Azubi war. Für 2007 habe ich eine Steuererklärung abgegeben. Leider habe ich vergessen die Spekulationsgewinne anzugeben, bzw. es war mir bei meiner ersten Steuererklärung nicht bewusst.
In diesem Jahr werde ich Spekulationsverlußste einfahren, die meine Gewinne aus dem Jahr 2007 übertreffen.
Meine Fragen sind:
Ist es korrekt, dass ich die Gewinne aus dem Jahr 2006 nicht melden muss, da sie unter die 512€ Grenze fallen?
Ich möchte für das Jahr 2007 nachträglich einen Verlustvortag durchführen. Die sich in dem Jahr 2010 ergebenden Verlußte möchte ich in der Steuererklärung 2010 mit den Gewinnen aus dem Jahr 2007 gegenüber stellen.
Kann ich noch nachträglich einen Verlustvortag nachreichen, obwohl ich die Steuererklärung bereits abgegeben habe? Ist eine Gegenüberstellung der Gewinne und Verlußte in der SE 2010 ohne weiteres möglich? Muss ich mit irgendwelchen Komplikationen rechnen?
VG
Maxim