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Forum : Verlustrücktrag bei getrennter Veranlagung im Folgejahr

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Verlustrücktrag bei getrennter Veranlagung im Folgejahr

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BenutzerBeitrag

18:28
16. Januar 2012


albhush

Lehrling

Beiträge 1

Meine Frau und ich waren in 2009 noch gemeinsam veranlagt (Splittingtabelle), leben seit 2010 jedoch getrennt mit der Konseqenz, daß nun getrennte Veranlagung erfolgen muß. Ich habe infolge der Unterhaltszahlungen und anderer außergewöhnlicher Belastungen in 2010 ein negatives Einkommen von bspw. - 5000 €. Meine Frau hat ein zu versteuerndes Einkommen von bspw. 3000 €, würde nach Grundtabelle also auch noch keine Steuern bezahlen müssen. 

Nun zur Frage: kann ich einen Verlustrücktrag von max. 5000 € auf den Gesamtbetrag der Einkünfte von 2009 beantragen oder müssen die Einkünfte meiner Frau in 2010 mit 3000€ gegengerechnet werden, so daß der Verlustrücktrag maximal 2000€ beträgt?


Danke für die Auskünfte.

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