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Forum : Unterhalt

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BenutzerBeitrag

09:23
27. Mai 2010


Uta

Gast

Hallo, unsere Tochter ist 2009 ausgezogen und besucht eine private Schule um ihr Fachabitur nachzuholen. Sie erhält Bafög und wir Kindergeld. Da dies nicht ausreicht, überweisen wir zusätzlich zum Kindergeld noch Unterhalt an sie. Sie hat eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Einkommen von unter 100 Euro pro Monat. Können wir ausser dem Kinderfreibetrag noch etwas bei der Steuererklärung absetzen? Wie sieht es mit Bewerbungskosten für einen Studienplatz aus?

18:38
31. Mai 2010


Tigerle

Gast

Da geht leider nichts mehr. Mit dem Kindergeld ist das schon alles.

14:47
1. Juni 2010


Uta

Gast

Vielen Dank für die Antwort. Kann dann wenigstens für die Privatschule das Schulgeld abgesetzt werden und muss das Bafög mit angegeben werden? Und wenn ja, wo trage ich diese Dinge auf der Steuererklärung ein.

14:58
1. Juni 2010


Tigerle

Gast

Schulgeld kann abgesetzt werden.

2008 war es die Zeile 44 in der Anlage Kind

Ob 2009 die selbe Zeile weiß ich leider nicht.

Bafög lieber mal angeben.

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