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Forum : Unterhalt für Kind

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BenutzerBeitrag

18:34
1. Januar 2012


sinola

Lehrling

Beiträge 1

Hallo,

meine Tochter ( 24 Jahre) macht eine Berufsausbildung. Dafür erhält sie keine Berufsausbildungsbeihilfe,

weil mein Einkommen zu hoch ist. Sie ist alleinerziehend mit einem Kind und hat eine eigene Wohnung.

Sie selbst erhält nur eine Ausbildungsvergütung.  Ich erhalte Kindergeld für sie, welches ich

ihr zur Verfügung stelle. Zusätzlich finanziere ich ihr mit mehreren Hundert € den Lebensunterhalt.

Im Steuerprogramm (Außergewöhnliche Belastungen/Unterhalt für bedürftige Personen) kann ich diese

Unterhaltsleistung nicht absetzen, weil ich bereits Kindergeld erhalte.

Besteht sonst noch eine Möglichkeit diese Unterhaltszahlungen steuerlich abzusetzen ?

02:16
7. Januar 2012


Tempelhof123

Fachmann

Beiträge 99

Hallo,

nein leider nicht

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