Hallo,
Sie müssen keine 60% auf den Verkaufserlös Steuern zahlen. Es wird der Verkehrswert des Hauses zum Zeitpunkt der Geschäftseinlage mit dem Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe verglichen. Die Steuern sin nur auf den Wertzuwachs zu entrichten (sofern vorhanden).
Grobes Beispiel: Das Haus war zum Zeitpunkt der Geschäftseinlage 100.000 € wert. Zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe 120.000 €. Es besteht ein Wertzuwachs von 20.000 €. Davon 60 % sind 12.000€. Darauf zahlen Sie Ihren prersönlichen Grenzsteuersatz, den ich nicht kenne, maximal 42 %. Sollte Ihr Haus keinen Wertzuwachs haben, entsteht durch den Verkauf des Hauses überhaupt keine Steuer. Ausserdem gibt es bei Geschäftsaufgabe eventuell noch diverse Freibeträge.
Ich muss mich aber meinem Vorschreiber anschliessen. Sie sollten sich an einen Steuerberater wenden. Nur er kann diesen Sachverhalt dem FinA vermitteln.
Gruß Tom