| Benutzer | Beitrag |
|
18:02 27. August 2010
| Zunrite
Lehrling
| | | |
|
| Beiträge 2 |
|
|
Mein Ehemann ist im Dezember vergangenen Jahres verstorben. Für die Einkommenssteurererklärung hatte ich eine Fristenverlängerung beantragt. Beim Ausfüllen der Erklärung habe ich aber jetzt folgendes Problem: Wer ist im Jahre 2009 der “Steuerpflichtige”? bzw. fülle ich die Erklärung aus wie bisher und gebe an, dass der Steupflichtige verstorben ist? Ich bin im März von Wiesbaden nach Frankfurt gezogen. Welches Finanzamt ist für 2009 zuständig. Kann jemand diese Fragen beantworten? Vielen Dank!
|
|
|
23:13 27. August 2010
| Tempelhof123
Fachmann
| | | |
|
| Beiträge 99 |
|
|
Hallo,
zuerst einmal noch herzliches Beileid nachträglich.
Ich nehme einmal an, Du möchtest diese Steuererklärung möglich stressfrei hinter Dich bringen. Dann ist der Steuerplichtige nach wie vor Dein Ehemann und Du gibst an, dass er verstorben ist. Die Steuererkärung gibst Du solange in Wiebaden ab, bis Du vom FinA frankfurt eine neue Steuernummer zugeteilt bekommst.
Gruß aus Berlin
Thomas
|
|
|
12:16 28. August 2010
| Zunrite
Lehrling
| | | |
|
| Beiträge 2 |
|
|
Hallo,
erst einmal vielen Dank für diese Auskunft, das hat mir sehr geholfen. Eine neue Steuernummer habe ich von Frankfurt allerdings schon bekommen. Heißt das ich muss bereits in Frankfurt abgeben? Auch wenn mein verstorbener Mann in der Erklärung sozusagen noch der Steuerpflichtige ist?
Liebe Grüße
Petra
|
|
|
22:15 28. August 2010
| Tempelhof123
Fachmann
| | | |
|
| Beiträge 99 |
|
|
Hallo Petra,
das weis ich jetzt leider auch nicht so genau. Am besten, Du ruftst einfach mal bei Deinem jetzigen FinA an und fragst nach.
Du kommst übrigens auch noch 2010 in den Genuss des Splitting-Tarifs und kannst somit noch einmal steuern sparen. Das ganze nennt sich Gnadensplitting (einfach mal googeln) und gilt für das dem Tod des Ehepartners folgende Jahr.
LG Thomas
|
|