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Forum : Student Freiberuflich & auf Lohnsteuer tätig.

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Student Freiberuflich & auf Lohnsteuer tätig.

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BenutzerBeitrag

15:02
9. Dezember 2009


Beginner

Lehrling

Beiträge 5

Hallo zusammen.

Ich studiere nun seit einigen Jahren und habe nebenbei immer ein wenig gearbeitet. Bislang war das auch nie ein Problem, da ich immer unter den 766x € Freibetrag lag und daher nie Probleme mit Steuern hatte. Im Jahr 2009 hat sich das geändert:

Ich arbeite als Werksstudent und verdiene zwischen 600 - 1000€ im Monat.

Weiterhin bin ich als Einzelunternehmer freiberuflich für eine Firma tätig, wo ich im Dienstleistungsbereich arbeite und Support leiste und auch um die 300 - 400€ verdiene.

Ich frage mich jetzt, warum mein Werksstudentenjob und mein freiberuflicher Job zusammengerechnet werden für den Freibetrag? Wenn man zum Beispiel komplett selbstständig tätig is, zahlt man doch auch keine Lohnsteuer, sondern lediglich Umsatzsteuer, insofern man über ein gewissen Betrag kommt bzw. Mehrwertsteuer.

Eigentlich dürfte doch nur mein Werksstudentenjob in den Bereich des Freibetrages fallen und nicht meine selbstständige/freiberufliche Tätigkeit, oder? Ich bin da etwas verwirrt, denn wenn man komplett selbstständig ist, führt man ja auch keine Lohnsteuer ab, sondern zahlt die Einkommenssteuer (wenn über ein gewissen betrag verdient irgendwas mit 24000 oder so?) und eben die eingenommene Mehrwertsteuer monatlich an das Finanzamt oder - aber da gibt es doch keinen Freibetrag von 7668 €, den man übersteigt und dann noch zusätzlich irgendwelche Lohnsteuer zahlen muss, oder?

Was kann ich generell tun, um den Freibetrag auszudehnen. Ich weiß das es Fahrtkosten gibt und Werbekosten und irgendetwas was sich Vorsorgepauschale nennt, womit ich aber wenig anfangen kann. Theoretisch müsste es mir auch möglich sein ein Notebook oder ähnliches für meine freiberufliche Tätigkeit abzusetzen oder? Auch wenn ich bislang keine Umsatzsteuerzahle und daher nicht die Möglichkeit habe die Mehrwertsteuer gegenzurechnen, da ich bislang nie Mehrwertsteuer berechnet habe.

Weiterhin habe ich dieses Jahr 3 Monate lang noch Kindergeld bezogen - muss ich das geld zurückzahlen, wenn ich im Jahr gesamt mehr als den Freibetrag verdient habe oder wird das prozentual auf die Monate gerechnet?

Im nächsten Jahr will ich meine Selbstständigkeit dann ausbauen und ein Gewerbe eröffnen und auch Umsatzsteuer zahlen, damit ich die Mehrwertsteuer von den Anschaffungen, die ich benötige mit der Umsatzsteuer die ich eingenommen habe, berechnen kann. Doch wie genau passt mein “regulärerer” Job als Werksstudent dann noch dort rein und kommt dann am Ende des Jahres wieder der Freibetrag und ich muss haufen Geld nachzahlen, weil freiberufliche & gewerbliche Einkünfte zusammengerechnet werden?

Ich hoffe ihr versteht worum es mir geht und könnt mir helfen !

Danke !


15:33
9. Dezember 2009


Danni

Gast

Es gibt den Grundfreibetrag für ledige in höhe von 7680 Euro im Jahr.

Der Lohn als Werksstudent kommt hier rein wie auch der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.

Es gibt einen Freibetrag für Nebeneinkünfte. Der Liegt aber nur bei 410 Euro im Jahr. Ist in deinem Fall also zu niedrig.

Den Freibetrag von 24500 Euro bei Selbständigen ist für die Gewerbesteuer. Vielleicht hast du das damit verwechselt.

Den Gewinn aus deiner selbständigen Tätigkeit kannst du durch Betriebsausgaben mindern. Beispiel Laptop , Arbeitszimmer, sonstige Arbeitsmittel, Fahrtkosten etc.

Liebe Grüße

Danni


15:34
9. Dezember 2009


Danni

Gast

Zu dem Kindergeld. Wieso hast du das Kindergeld die ersten drei Monate erhalten. Unter 18 Jahre, Schule oder was?

15:48
9. Dezember 2009


Beginner

Lehrling

Beiträge 5

Da gab es irgendeine Ausnahmeregelung - Zivildienst + Studium, dass mit der abgeschlossenen Informatikerausbildung zusammengehört. Irgendetwas in der Form…

Also wenn die Grenze 7680€ im Jahr ist - wieviel zahlt ein Selbstständiger Unternehmer denn dann an Lohnsteuer/Einkommenssteuer?

Nehmen wir mal an, ich wäre komplett selbstständig nächstes Jahr und würde durch mein freiberufliche Tätigkeit mehr als den Freibetrag verdienen, würde das Amt dann auch ankommen und mir irgendwelche Steuern aufbrummen oder müsste ich dann sowieso monatlich nachweisen wieviel ich verdient habe und etwas an Finanzamt zahlen?

Ich dachte Einkommensteuer ist dann die Mehrwertsteuer die ich an das Finanzamt abführe, aber die muss man ja auch erst ab einem gewissen Gewinn zahlen. Wie genau läuft das beim Selbstständigen dann - denn er hat ja keine Lohnsteuerkarte und zahlt in dem Sinne keine monatliche Lohnsteuer wie ein “normaler” Arbeiter.

Danke für eure hilfe :)

15:54
9. Dezember 2009


Danni

Gast

Beginner schrieb:

Da gab es irgendeine Ausnahmeregelung - Zivildienst + Studium, dass mit der abgeschlossenen Informatikerausbildung zusammengehört. Irgendetwas in der Form…

Also wenn die Grenze 7680€ im Jahr ist - wieviel zahlt ein Selbstständiger Unternehmer denn dann an Lohnsteuer/Einkommenssteuer?

Nehmen wir mal an, ich wäre komplett selbstständig nächstes Jahr und würde durch mein freiberufliche Tätigkeit mehr als den Freibetrag verdienen, würde das Amt dann auch ankommen und mir irgendwelche Steuern aufbrummen oder müsste ich dann sowieso monatlich nachweisen wieviel ich verdient habe und etwas an Finanzamt zahlen?

Ich dachte Einkommensteuer ist dann die Mehrwertsteuer die ich an das Finanzamt abführe, aber die muss man ja auch erst ab einem gewissen Gewinn zahlen. Wie genau läuft das beim Selbstständigen dann - denn er hat ja keine Lohnsteuerkarte und zahlt in dem Sinne keine monatliche Lohnsteuer wie ein “normaler” Arbeiter.

Danke für eure hilfe :)


Einkommensteuer ist was ganz anderes wie Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer

Die Lohnsteuer ist eine untergruppe der Einkommensteuer.

Ein Selbständiger zahlt nicht monatlich sondern Quartalsweise aufgrund von Schätzungen. Am Jahresende wird dann der tatsächliche Steuerbetrag fällig.


Mit diesem Rechner kannst du berechnen wie viel Einkommensteuer du zahlen musst.

https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Hier wird das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage verwendet.

Grob erklärt.

Alle Einkünfte die man hat. Gewinn z.B. aus Gewerbebetrieb und Bruttoarbeitslohn-Werbungskosten.

Dann werden noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das ist dann das zu versteuernde Einkommen.

16:05
9. Dezember 2009


Beginner

Lehrling

Beiträge 5

Also im Prinzip wird dann mein Werksstudentenjob normal versteuert und mein freiberufliches Einkommen ebenfalls, da ich über die Freibetragsgrenze komme.

Ich werde wohl bei ~ 12 - 15000€ angesiedelt sein, muss ich da vermutlich einiges zurücklegen, wenn das Finanzamt dann kommt. Wenn ich mir dieses Jahr noch ein Notebook kaufe, kann ich die Rechnungen mit einschicken und geltend machen, damit mein Freibetrag erhöht wird?

soweit ich weiß gibt es ja Werbekosten und Ähnliches, die noch draufgerechnet werden. Ich glaube ich werde mich mal zu einem Steuerberater begeben - oder lohnt es sich bei meinem Verdient nicht wirklich?

16:16
9. Dezember 2009


Danni

Gast

Der Freibetrag bleibt gleich, aber der Gewinn wird gemindert und somit das zu versteuernde Einkommen. Das Notebook kannst du wenn es über 410 Euro netto kostet nur über 3 Jahre Abschreiben.

Als Selbständiger sollte man immer genug reserven für FA und Krankenkasse haben.

Hast du auch schon an die Krankenkasse gedacht? Die möchte evtl. auch noch was haben.

Sicherlich wäre in deinem Fall der Besuch bei einem Steuerberater sinnvoll.


17:50
9. Dezember 2009


Beginner

Lehrling

Beiträge 5

Zum Glück bin ich student und zahle monatlich ~70€ Krankenkasse bereits - als Student ist das aber ganz günstig.

00:02
10. Dezember 2009


Beginner

Lehrling

Beiträge 5

Ich denke ich habe es soweit verstanden - Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer muss jeder zahlen, sobald er über den Freibetrag kommt.
Umsatzsteuer dann erst ab einem gewissen Betrag.

Ich habe jetzt das Problem, dass ich durch meine 2 Jobs mehr als 10 000€ verdient habe und damit über dem Freibetrag liege. (Bin Student)

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie kann ich den Freibetrag erweitern. Ich weiß, dass ich Werbkosten absetzen kann. Weiterhin habe ich gehört das es eine sog. Versorgungspauschale gibt - kann mir jemand erklären was das sein soll? Zählt da Renten- und Krankenversicherung zu?

Weiterhin kann ich die Fahrtkosten absetzen. Kann ich auch Telefon & Internet absetzen, da ich das für mein freiberuflichen Job ja brauche?

Würde es Sinn machen dieses Jahr noch ein Laptop zu kaufen (brauche ich sowieso), um den Freibetrag vielleicht noch etwas zu erweitern, indem ich das Notebook dann auch absetze, da ich es für mein freiberuflichen Job/Selbsständigkeit brauche?

Was könnte man sonst noch absetzen?

Muss ich zukünftig als Selbstständiger dann alles angeben, was ich an Ausgaben habe, um den Freibetrag zu erhöhen und damit weniger Steuern zu zahlen (Umsatzsteuer und Vorsteuer jetzt mal aussen vor gelassen)?

Viele Fragen - vielleicht kann sich jemand erbarmen und mir dabei helfen ! Vielen Dank im Voraus :)

21:15
1. September 2010


wolfgang

Gast

Hallo,

Du hast das Ganze wohl doch noch nicht verstanden…

Der Freibetrag ist das eine.

Dein Einkommen das Andere.

Um unter den Freibetrag zu kommen, oder Dein Einkommen zu mindern, brauchst Du Ausgaben, die Du absetzen kannst.

Diese mindern Dein Einkommen.

Allerdings sind nicht alle Ausgaben voll auf Dein Einkommen anrechenbar.

1.) Z. B. Büromaterial wirst Du wohl nur zu einem Teil abrechnen können, da Du es auch für Dein Studium, also privat brauchst.

2.) Einen Laptop kannst Du nur zu . z. B. einem Drittel im Jahr anrechnen, da Du diesen Abschreiben musst.

und und und…

Bei der kompizierten Konstellation Deiner Einkommen solltest Du Dir vielleicht den Luxus leisten und einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Ciao

Wolfgang

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