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Forum : steuerrückerstattung beim Zweitjob

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steuerrückerstattung beim Zweitjob

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BenutzerBeitrag

09:47
11. März 2010


Toni

Gast

Hi,

bin Student und habe einen Nebenjob. Da ich leztes Jahr meine Diplomarbeit (wurde vergütet) auswärts (265km) gemacht (ca. 120x hingefahren) habe und meinen Nebenjob behalten habe, wurde beim Nebenjob mein Gehalt mit Steuerklasse VI versteuert.

Kann ich die Pendlerpauschale (265*0,3* 120) geltend machen, und die gesamten Steuern wiederkriegen, oder gillt die Pendlerpauschale nur für die Steuern, die beim Job in 265km Entfernung angefallen sind? (bin abzüglich der Pendlerpauschale von knapp 9500 und den studiengebüren bei knapp 5000 im Jahr, also deutlich unter den knapp 8000 +920)

10:15
11. März 2010


Buschi

Gast

Ja, die Fahrtkosten kannst du als Werbungskosten geltend machen. :-)

14:49
17. März 2010


stefan

Lehrling

Beiträge 2

fahrtkosten = werbungskosten

aber doch erst ab einem bestimmten “aufwand” oder nicht?

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Antworten auf Thema: steuerrückerstattung beim Zweitjob

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