Hallo liebes Forum,
da ich mich mit meinen ledigen 19 Jahren noch nicht so ganz mit sämtlichen Steuerfragen(also eher gar keinen(ich weiß, blöd)) beschäftigt habe, suche ich hier nach Hilfe.
Ich arbeite schon lange auf 400€-Basis was (denke ich mal) nach Lskl. 1 abgerechnet wird.
Nun habe ich allerdings noch eine Vollzeitbeschäftigung angenommen, woraufhin mich das örtliche Finanzamt dazu gebeten hat mir eine 2te Lohnsteuerbescheinigung für meinen neuen Arbeitgeber abzuholen.
Das Finanzamt sagt nun das ich min. eine der beiden Tätigkeiten unter Lskl 6 abrechnen lassen muss.
Das heißt, (wenn ich mich nun richtig im Netz umschgeschaut hab( quelle : http://www.guckmal.de/steuerklasse-rechner.htm ) dass ich 50% Lohn von einer der beiden Tätigkeiten aufgeben muss.
Nun hier meine ganz kurze und einfache Frage:
Dürfen die das ?! ^^
Es geht mir hierbei nicht darum das ich Steuern generell zahlen soll, aber soviel können die mir doch nicht abziehen oder? Ich möchte doch mein Geld haben für das ich schließlich gearbeitet habe o.O? Da würde sich das arbeiten ja gar nicht lohnen egal welche der beiden tätigkeiten so hoch versteuert werden würde (in einem Fall natürlich noch weniger als im anderen).
Es gibt doch immer irgentwelche Grauzonen (hoffe ich zumindest, da ich mir grade extrem ver****** vorkomme) ?
Hat hierzu jemand eine Idee?
Mfg in dieser Eiskalten Zeit
Dennis