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Forum : Steuerklasse 3 und 5 (Minijob)

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Steuerklasse 3 und 5 (Minijob)

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BenutzerBeitrag

21:50
28. Januar 2012


steuerabsahner

Gast

Hallo,


bin seit Sebtember 2011 verheiratet. Wir haben die Steuerklassen ich 3 und Sie 5. 

Sie hat in 2011 in zwei Minijobs gearbeitet und insgesamt nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient.

Muss ich bei der Steuererklärung ihre Bescheinigung mit angeben? Kann ich beide zusammenrechnen (mein Programm lässt nur eine Eingabe pro Person zu.)


Würde laut kurz Berechnung fast meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen kann das korrekt sein?


MFG

21:24
29. Januar 2012


BubNummer1

Gast

Da deinen Frau nur Minijobs hat, bekommst du Ihren Freibetrag von 8004 Euro praktisch schonmal überschrieben, deshalb kann hier schon eine hohe Rückerstattung erfolgen.

Die Minijobs müssen in der gemeinsammen Erklärung nicht angegeben werden.

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