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Forum : Steuererklärung: Umzugsfahrten absetzbar?

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Steuererklärung: Umzugsfahrten absetzbar?

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BenutzerBeitrag

18:06
31. Mai 2010


sandra982

Lehrling

Beiträge 3

Hallo zusammen,

bin gerade am schreiben meiner Steuererklärung :-)

Letztes Jahr bin ich aus beruflichen Gründen umgezogen (130 km weniger zur Arbeit).
Jetzt frage ich mich, ob ich die Fahrten bei denen Umzugskartons, Gegenstände etc. vom alten zum neuen Wohnort gebracht wurden absetzen kann. Bin mindestens 5x zwischen altem und neuen Wohnort gependelt (á 135 km) - kann ich in der Steuererklärung angeben dass ich diese Strecke hingelegt habe oder fällt das unter diese sog. Umzugspauschale?
Kennt sich da jmd. aus bzw. kann mir da weiterhelfen?
Habe auch keine Speditionsfirma oder so beauftragt sondern selbst alles hin- und hergefahren…

Viele Grüße,
die steuergeplagte Sandra ^^

18:27
31. Mai 2010


Tigerle

Gast

Neben der Umzugskostenpauschale können zusätzlich auch die Fartkosten mit 0,3 Euro pro Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden.

lg

Tigerle


18:49
31. Mai 2010


sandra982

Lehrling

Beiträge 3

Vielen Dank für die Info :-)


Weißt du auch ob es beim Finanzamt eine “Richtlinie” gibt wieviele Umzugsfahrten übernommen werden? Meinst du ich kann die 5x einfach so angeben, denn einen Nachweis habe ich ja nicht, waren wie gesagt private Fahrten. Bei der Wohnungsbesichtigung können ja z.b. 2 Fahrten angerechnet werden - aber bei einem Umzug in Eigenregie?!

Und habe vorhin gelesen, dass die “hohe” Umzugspauschale nur gewährleistet wird, wenn man von einer eigenen Wohnung in die nächste eigene Wohnung zieht.

Meine vorherige Wohnung war im Haus meiner Eltern, allerdings mit eigenem Bad / eigener Küche und Miete hab ich auch gezahlt. Quasi getrennte eigene Parteien. Hoffe doch das zählt auch unter eigene Wohnung?


Viele liebe Grüße,

Sandra


18:57
31. Mai 2010


Tigerle

Gast

Wei oft für den Umzug gefahren wurde spielt keine Rolle, dass FA wird diese Kosten in der Regel ohne Nachweis akzeptieren.

Auch die Umzugskostenpauschale sollte anerkannt werden. Einfach alles angeben. Einspruch kann man dann immer noch einlegen. :-)

19:11
31. Mai 2010


sandra982

Lehrling

Beiträge 3

Lieben Dank - da ist mir jetzt schon gut geholfen!!! Zwinkernd

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