Hallo zusammen,
habe mich mittlerweile stundenlang durch WWW gelesen und hoffe nun, die finale Antwort hier zu finden. Es geht um folgende, absolut fiktionale Situation:
O lebt Zeit ihres Lebens in Luxenburg, hat dort gearbeitet und Rücklagen geschaffen. E lebt und arbeitet in Deutschland, plant die Anschaffung eines neuen Autos. O möchte den Kaufbetrag des Autos E schenken (Überweisung).
Herausgefunden hat E, dass der Transfer meldepflichtig ist. Lt. Information von E's Sachbearbeiter der Hausbank ist in diesem Falle eine Rufnummer im Verwendungszweck des Kontoauszuges zu finden, welche nach Erhalt des Geldes anzurufen ist.
Darüber hinaus ist die Schenkung nicht steuerpflichtig, da der Betrag unter 200.000 EUR liegt. Hat E hier richtig recherchiert?
In meinem Szenario ist O die angeheiratete Stiefmutter von E's Vater. Die zu schenkende Summe wird wenige Tage nach Erhalt gegen Quittung und Rechnung (ausgewiesene MwSt) in Bar an den Autohändler (offizieller Händler, keine Import-Export Ramschbude) übergeben, sodass der Lauf des Geldes lückenlos nachzuvollziehen ist.
Für die Hilfe bei der Lösung dieser fingierten Situation danke ich euch im voraus.