| Benutzer | Beitrag |
|
10:54 12. Juli 2010
| Peter Nohl
Gast
| | | |
|
| |
|
|
Wenn ich eine halbe Stelle auf Steuerkarte habe und 2 Honorarjobs nebenher ausübe, besteht dann die Gefahr, das mir das als Scheinselbstständigkeit ausgelegt werde? Spielt da auch die Verdiensthöhe bei den Honorartätigkeiten eine Rolle? Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Grüße
P. Nohl
|
|
|
10:56 12. Juli 2010
| Mugge
Gast
| | | |
|
| |
|
|
Sind die drei jeweils verschiedene Auftraggeber?
|
|
|
12:27 12. Juli 2010
| Peter Nohl
Gast
| | | |
|
| |
|
|
Mugge schrieb:
Sind die drei jeweils verschiedene Auftraggeber?
Ja, sind sie. Bei dem mit St-Karte bin ich mit 48% Umfang beschäftigt. Die beiden anderen liegen zusammen zw. 55 und 60 %, falls das eine Rolle spielt.
|
|
|
12:29 12. Juli 2010
| Mugge
Gast
| | | |
|
| |
|
|
Denke nicht dass es hier dann ein Problem wegen Scheinselbständigkeit geben wird.
|
|
|
12:31 12. Juli 2010
| Peter Nohl
Gast
| | | |
|
| |
|
|
Mugge schrieb:
Denke nicht dass es hier dann ein Problem wegen Scheinselbständigkeit geben wird.
Also vielen Dank für die schnelle Reaktion schonmal. Ist es denn richtig, dass ich da monatlich eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung ans FA schicken muss?
|
|
|
12:34 12. Juli 2010
| Mugge
Gast
| | | |
|
| |
|
|
Wenn Umsatzsteuer abgeführt wird, dann muss jeden Monat eine USt-VA abgegeben werden.
Wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird, dann muss lediglich am ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Einnahme-Überschussrechnung mit abgegeben werden.
|
|
|
12:40 12. Juli 2010
| Peter Nohl
Gast
| | | |
|
| |
|
|
Mugge schrieb:
Wenn Umsatzsteuer abgeführt wird, dann muss jeden Monat eine USt-VA abgegeben werden.
Wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird, dann muss lediglich am ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Einnahme-Überschussrechnung mit abgegeben werden.
Ich denke das wird nicht der Fall sein. Auf jeden Fall vielen Dank für die Hilfe. Hat mir gut geholfen.
|
|