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Forum : Positive Auswirkungen von einem Verlustvortrag für die Steuern?

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Positive Auswirkungen von einem Verlustvortrag für die Steuern?

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BenutzerBeitrag

12:28
26. Juli 2010


MartinaEffenberg

Gast

Hallo,


mich würden die Auswirkungen von einem Verlustvortrag auf meine künftige Steuer-Erstattungen in den Folgejahren in meinem Fall interessieren.

 

Ich kann für das Jahr 2009 ca. 5.000 Euro aus meinem Zweitstudium (Lehramt) aus Studiengebühren, Fahrtkosten, Bücher, usw. absetzen und hatte lediglich 6.000 Einnahmen (brutto) durch Arbeitslosengeld (bei denen ich aber wohl keine Steuer gezahlt habe, oder?).

 

Im Jahr 2010 bin ich fertig mit dem Zweitstudium geworden und habe Einnahmen von ca. 9.000 Euro brutto (fürs Referendariat). Im Jahr 2011 werde ich vermutlich ca. 15.000 Euro brutto (Referendariat) verdienen bevor ich dann im Jahr 2012 richtig gut als Lehrer verdienen werde (A13 – ca. 2400 Euro netto pro Monat).

 

Nun zu den Fragen:

 

1.      Kann ich den Verlustvortrag aus dem Jahr 2009 bis 2012 aufschieben oder verpufft die Wirkung?

2.      Wie hoch werden wohl ungefähr überschlagen die positiven Auswirkungen (Steuerrückzahlungen) aufgrund des progressiven Steuereffekts sein? Also, wie viel netto bekomme ich grob überschlagen durch die 5.000 Euro Verlustvortrag in den Folgejahren bei den angegebenen Einnahmen und keinen anderen großen Absetzmöglichkeiten in den Folgejahren (wie Fahrtkosten oder ähnliches)?

 

Vielen Dank schon einmal für Eure Bemühungen,

 

Liebe Grüße

Martina


08:11
27. Juli 2010


Bubenkopf

Gast

zu 1. ) das verpufft leider, da Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden.

Du kannst den Verlust auch ein Jahr zurück tragen lassen. Bringt natürlich nur was, wenn du 2008 einen Gewinn hattest und Steuern bezahlt hast.

10:27
27. Juli 2010


MartinaEffenberg

Gast

Danke für den Tipp!

Der Verlustrücktrag würde sogar richtig viel bringen, aber die Steuererklärung hatte ich schon letztes Jahr abgegeben und auch schon längst zurückerstattet bekommen, so dass ich da wohl nichts mehr machen kann, oder?

10:44
27. Juli 2010


Bubenkopf

Gast

Das ist egal wenn die Erklärung 2008 schon gemacht ist.

Wenn die Erklärung 2009 gemacht wird, gibt es eine Feld im Mantelbogen mit “Verlustrücktrag” das muss ausgefüllt werden. Die Erklärung 2008 wird dann korrigiert.

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