Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst (44.200,22 Euro brutto 2011). Ende 2010 habe ich in meiner Freizeit eine kleine iPhone App entwickelt. Diese wurde Anfang 2011 nicht im offiziellen Apple Store veröffentlich, sondern im “Jailbreak-Store” Cydia. Dieser ist in den USA ansässig (falls relevant: Ich habe vor Veröffentlichung ein Formular W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding)) unterschrieben.
Die App wurde im Laufe des Jahres 2011 einige Tausend mal verkauft, so dass ich alle paar Wochen per Paypal entsprechend “vergütet” wurde ($0.99 pro Verkauf, davon 70% an mich). Insgesamt belaufen sich die Einnahmen auf rund $4.150, verteilt auf das gesamte Jahr.
Ich habe kein Gewerbe o.ä. in Deutschland angemeldet und mache mir (leider erst) jetzt Gedanken, was dies nun für Auswirkungen auf Steuer, Steuererklärung, Steuerhinterziehung u.ä. haben könnte.
Meine Frage daher, wie ich hier am Besten vorgehe (Irgendwo in der Steuererklärung angebenen? Angeben nicht notwendig? Nachträglich Gewerbe anmelden, falls sowas geht und notwendig ist?). Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
LG