Hallo liebes Forum,
auch wenn ich eigentlich als Betriebswirt vom Fach bin habe ich hier ein Konstruk vorliegen bei dem ich mir etwas den Kopf zerbreche. Ich versuche es mal einfach zu erklären:
Firma A mit Sitz in China betreibt einen Online Shop und geht mit Groupon.de einen Kooperationsvertrag ein über Gutscheine für diesen Onlineshop. Deutsche Kunden kaufen diese Gutscheine bei Groupon und bezahlen diese um sie später beim Online Shop einzulösen.
Firma A (in China) kauft nach erfolgter Einlößung des Gutscheins die Ware von Firma B (in Deutschland) und lässt diese Ausliefern.
Nun zu den einzelnen Fragen:
- Fällt überhaupt MwSt an obwohl der Webshop in China ist (ich nehme an ja bzw. EUST beim Import)
- Muss Firma B Umsatzsteuer für den verkauf der Ware an Firma A (China) bezahlen wenn die Ware nicht expotiert wird? Falls ja könnte Firma B diese Umsatzsteuer ja nicht mehr als Vorsteuer geltend machen.
- Würde die Provision von Groupon der Umsatzsteuer unterliegen weil die Leistung zwar für eine Chin. Firma ist aber im Inland erbracht wird?
Besten Dank für Eure Hilfe in diesem Verzwickten Fall
Alexander