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Forum : Mtl. Unterstützung von Großeltern steuerlich relevant?

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Mtl. Unterstützung von Großeltern steuerlich relevant?

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BenutzerBeitrag

19:16
16. März 2010


Chris

Gast

Hallo!


Ich habe eine Frage, aber erstmal zu meiner Situation: Ich bin Student, bekomme einen sehr geringen Satz bafög, Kindergeld und bin mit einem Kleingewerbe selbstständig; die Einnahmen langen aber nicht annähernd um meinen Lebensunterhalt mit Wohnung, Universitätskosten, etc zu decken.

Da meine Eltern trotz der immenser bafög Reduzierungen mir keinen Unterhalten zahlen können (ja ich weiß, ich könnte sie dennoch darauf verklagen, hierum geht es mir in diesem Fall aber nicht), wollen meine Großeltern einspringen. Diese wollen mir monatlich finanziell aushelfen. Ein Teil der Hilfe soll mir “geschenkt” werden, das wollen sie also nicht wieder sehen. Den anderen Teil wollen sie mir als Darlehen gewähren, sodass ich es nach meinem abgeschlossenem Studium wieder an sie zurückzahle.

Die Frage ist nun: Ist die Unterstützung meiner Großeltern für mich steuerlich relevant? Wenn ja, beide Teile? Also sowohl das “Geschenkte”, als auch das als Darlehen gewährte (was ja sozusagen gar nicht “mein” Geld ist)?


Vielen Dank

08:19
17. März 2010


Buschi

Gast

Hallo Chris,

rein theoretisch ist die Schenkung steuerpflichtig, allerdings ist bei Enkeln der Freibetrag sehr hoch. Siehe http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C308491_N9590_L20_D0_I636.html

Ich denke in deinem Fall bist du sicherlich weit darunter ;-)

Das Darlehen ist überhaupt kein Problem, Falls Zinsen drauf kommen, müssten deine Großeltern diese halt versteuern.

Evtl. können deine Großeltern Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen, müsste man aber dann genauer prüfen und lohht sich natürlich nur, wenn die Großeltern Einkommensteuer bezahlen.

16:12
18. März 2010


Chris

Gast

Hallo Buschi,

danke für die ausführliche Antwort! Wenn ich das richtig gelesen habe, liegt der Freibetrag dann bei 200.000 € in 10 Jahren… Ja gut, das sollte locker reichen ;).

Müssen diese Gelder für Schenkung und Darlehen auf der Steuer dann irgendwo eingetragen werden, oder kann ich das einfach ignorieren und muss es dem FA nicht melden, solange nicht der Freibetrag erreicht wurde?

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