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Forum : Lohnsteuerausgleich

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BenutzerBeitrag

23:29
13. Januar 2012


gast0815

Lehrling

Beiträge 1

Hallo

ich habe stklasse 3

meine frau stklasse 5 (400€ Job)

wird der 400€ job mitberechnet?

oder muß ich nur meine einkünfte angeben?

ist es pflicht eine steuererklärung abzugeben?was passiert wenn man keine abgibt?

zb habe ich seit 2007 keine mehr abgegeben,was ist wenn ich jetzt die von 2010 noch abgebe?muß dann auch die von 2007 an nachholen?


und wie berechne ich vorher ob es sich für mich lohnt???


wäre über eine antwort sehr erfreut.

20:42
29. Januar 2012


0815

Gast

das sit ja ein super forum hier,nichtmal nach 2 wochen kommt eine antwort.

21:22
29. Januar 2012


BubNummer1

Gast

ich gehe davon aus, dass deine Frau einen Minijob hat, dann musst du diesen nicht angeben. Der ist steuerfrei. In der Regel bekommt man vom FA einen Aufforderung zur Abgabe der Erklärung, wenn man verpflichtet ist einen abzugegeben.

Mit einem Steuerprogramm kann man dies berechnen. Gute Programm gibt es für ca. 20 Euro.

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