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Forum : hhnDL rückwirkend geltend machen

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hhnDL rückwirkend geltend machen

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BenutzerBeitrag

11:18
4. Juni 2010


Elvira

Lehrling

Beiträge 1

Hallo alle zusammen, hoffe jemand kann mir weiter helfenLächelnd

Also, folgendes Problem.

Hab da einen Fall, in dem ein Stpfl. den Steuerberater kürzlich gewechselt hat. Beim Bearbeiten der

EStE 2009 viel auf, dass die hhnDL in keinem Veranlagungszeitraum geltend gemacht wurden.

Die Abrechnungen der Hausverwaltungen liegen ab 2004 vor.

Selbstverständlich sind die Einspruchsfristen der ergangenen Steuerbescheide längst abgelaufen.

Gibt es da vielleicht dennoch die Möglichkeit, diese Aufwendungen geltend zu machen?

Wäre echt super, wenn da jemand mehr bescheid weiß.

lg elvira

08:03
10. Juni 2010


abc

Gast

Rechtlich sehe ich hier keine Möglichkeit mehr. Aber manchmal akreptiert das Finanzamt das auch noch wenn man diese Kosten einfach einreicht. Mit der Begründung “wurde vergessen”.

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Antworten auf Thema: hhnDL rückwirkend geltend machen

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