Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
- drei Personen gründen eine GmbH & Co. KG
- Die Anteile sind Person 1: 60 %, Person 2: 20 % und Person 3: 20 % verteilt
- Vollhafter der KG wird die GmbH
- Person 1 arbeit nicht operativ für die Gesellschaft
- Person 2 wird Geschäftsführer
- Person 3 übernimmt andere operative Aufgaben
Fragen:
- Muss der Geschäftsführer (Person 2) angestellt werden oder kann dies auch freiberuflich stattfinden, z.B. der Geschäftsführer fakturiert der Gesellschaft und bekommt am Ende des GJ eine Gewinnauschüttung gemäß der Beteiligung? (Vorraussetzung Person 2 hat ein Gewerbe?)
- Muss der Person 3 angestellt werden oder kann dies auch freiberuflich stattfinden, z.B. Person 3 fakturiert der Gesellschaft und bekommt am Ende des GJ eine Gewinnauschüttung gemäß der Beteiligung? (Vorraussetzung Person 3 hat ein Gewerbe?)
- Falls ein Verlust auftritt, können dann alle drei Gesellschafter diesen Verlust gemäß der Anteile steuerlich bei der Einkommenssteuer geltend machen?
Freue mich auf Eure Antworten!
Vielen Dank!!!