EmediateAd
Geschäftsführung GmbH & Co. KG - Steuerfrage | Forum |
                 

Forum : Geschäftsführung GmbH & Co. KG - Steuerfrage

Aktueller Benutzer: Gast Anmelden Registrieren
Bitte beachte die Registrierung

Suche 
Durchsuche Foren:


 




Geschäftsführung GmbH & Co. KG - Steuerfrage

Neues Thema erstellen Auf Beitrag antworten
BenutzerBeitrag

12:27
18. Januar 2012


ElMa

Gast

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:

- drei Personen gründen eine GmbH & Co. KG

- Die Anteile sind Person 1: 60 %, Person 2:  20 %  und Person 3: 20 % verteilt

- Vollhafter der KG wird die GmbH

- Person 1 arbeit nicht operativ für die Gesellschaft

- Person 2 wird Geschäftsführer

- Person 3 übernimmt andere operative Aufgaben


Fragen:

- Muss der Geschäftsführer (Person 2) angestellt werden oder kann dies auch freiberuflich stattfinden, z.B. der Geschäftsführer fakturiert der Gesellschaft und bekommt am Ende des GJ eine Gewinnauschüttung gemäß der Beteiligung? (Vorraussetzung Person 2 hat ein Gewerbe?)

- Muss der Person 3 angestellt werden oder kann dies auch freiberuflich stattfinden, z.B. Person 3 fakturiert der Gesellschaft und bekommt am Ende des GJ eine Gewinnauschüttung gemäß der Beteiligung? (Vorraussetzung Person 3 hat ein Gewerbe?)

- Falls ein Verlust auftritt, können dann alle drei Gesellschafter diesen Verlust gemäß der Anteile steuerlich bei der Einkommenssteuer geltend machen?


Freue mich auf Eure Antworten!


Vielen Dank!!!

22:11
18. Januar 2012


JD1

Gast

Hi,

bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschaft. Die Personen 1-3 sind als Mitunternehmer anzusehen, d.h. alle erzielen gewerbliche Einkünfte.

Falls Person 2 Geschäftsführer wird stellt die vereinbarte Vergütung grds. Sonderbetriebsvermögen (Sonderbetriebseinnahme) der Person 2 dar und auf Ebene der Kg eine Betriebsausgabe. Bspw. P2 bekommt EUR 50.000 Vergütung pro Jahr; KG-Gewinn 100.000 (bereits gemindert um 50.000 GF-Gehalt):

Zurechnung P2: 50.000 (GF-Gehalt) + 20.000 (100 TEUR * 20%) = EUR 70.000 (Gewinn aus Gewerbebetrieb von Person 2 zu versteuern), P1: + 60.000 Gewinn, P3:  + 20.000.

Verluste können anteilig von den Personen 1-3 geltend gemacht werden. Es gilt jedoch ein beschränkter Verlustabzug iSd. 15a EStG. Nicht ausgenutzte Verluste können jedoch in die nächsten Jahre vorgetragen werden.

Gruß

JD

08:37
19. Januar 2012


ElMa

Gast

Hi,

super, danke Dir für die Ausführungen.

Ein paar Fragen hätte ich doch noch:

- Muss auf Ebene der GmbH & Co. KG auf die Vergütung des Geschäftsführers (P2) Sozialabgaben/Krankenversicherung gezahlt werden?

- Wie ist das bei P3 und wie wird sein Einkommen geregelt - auch mit einer Vergütungsvereinbarung?

- Brauchen P2 und P3 ein weiteres Gewerbe damit sie der GmbH & Co. KG eine Rechnung stellen können?

- Welche gesetzlicher Grundlage entspricht diese Vergütungsvereinbarung?

- Wenn ich das richtig verstehen müssen doch alle Vereinbarungen im vorraus vereinbart werden da sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder?


Vielen Dank!

Neues Thema erstellen Auf Beitrag antworten


Antworten auf Thema: Geschäftsführung GmbH & Co. KG - Steuerfrage

Gast Name (erforderlich):

Gast E-Mail (erforderlich):

Guest URL (required)

Matheaufgabe erforderlich
Was ist die Summe von: 8 + 12        (erforderlich)

Beitragsantwort:


 
 

Über das Forum

Im Moment online:

7 Gäste

Maximum online: 48

Foren:

Gruppen: 2

Foren: 2

Themen: 1352

Beiträge: 3039

Mitglieder:

Es gibt 946 Benutzer

Es gibt 856 Gäste


admin hat 15 Beiträge verfasst

Top-Poster

Tempelhof123 - 99

Bär - 44

tommeyg - 36

Der Fuchs - 19

frank - 12

Administrator: admin


© Simple:Press Forum - Version 3.1.2 (Build 340)