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Forum : Frage zu Fortbildungskosten

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Frage zu Fortbildungskosten

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BenutzerBeitrag

16:20
7. Februar 2012


youp

Lehrling

Beiträge 1

Hallo

ich habe eine Frage wie genau ich meine Lohnsteuererklärung ausfüllen soll.

Ich arbeite Vollzeit in einem IT Beruf und habe im Januar 2011 ein Fernstudium zum B. o. S. für Informatik angefangen.Die Studienkosten werden auch voll als Werbungskosten anerkannt.

Zum 01.07.2011 habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt. Der alte Arbeitgeber hat nichts zum Studium dazugezahlt, ich habe alle Kosten selbst getragen, die Kosten kann ich ja auch voll als Werbungskosten absetzen. Mit dem neuen Arbeitgeber habe ich bei der Gehaltsverhandlung ausgemacht das ich auf 4000€ Brutto im Jahr Lohn verzichte dafür zahlt mir der Arbeitgeber den monatlichen Studienbeitrag in Höhe von 287€ netto. Das macht auch mein Arbeitgeber, ich bekomme jeden Monat diese Summe Steuer und Sozialabgaben frei netto ausgezahlt.Dafür habe ich einen Zusatzvertrag abgeschlossen das ich bis 2 Jahre nach dem Studium nicht kündigen darf, ansonsten muss ich das Geld zurückzahlen.

Diese Betrag wird aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt und der Arbeitgeber hat mir bestätigt das es auch nicht an das Finanzamt übermittelt wird. Die Rechnungen und der Nachweis über die gezahlten Studiengebühren laufen alles auf meinen Namen, der Arbeitgeber wird nirgendwo erwähnt.

Meine Frage ist jetzt, muss ich den Betrag den der Arbeitgeber mir zahlt in der Lohnsteuererklärung angeben ? Mein direkter Vorgesetzer mein ich soll das nicht angeben weil das ja als Lohnersatz gilt, ohne diese Vereinbarung hätte ich mehr Bruttolohn. Wie ist es aber richtig ? Ich möchte es nicht falsch ausfüllen und dann später wegen Betrugs oder sonst was belangt werden.

Und noch eine Frage, bei der Lohnsteuererklärung soll ich das als “überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers” angeben oder als was anderes ?

Gruß

09:18
8. Februar 2012


BubNummer1

Gast

Da der AG den Betrag steuer und sozialversicherungsfrei ausbezahlt, muss dieser Betrag von den möglichen Werbungskosten abgezogen werden, sonst hättest du einen doppelten steuerlichen Vorteil.

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