Hallo liebe Forumsgemeinde,
vielleicht kann mir hier mal jemand eine klare Aussage machen wie ein Firmenwagen zu versteuern ist. Mein AG ist seit 24 Monaten nicht in der Lage das richtig zu machen und alle 3 Monate habe ich Korrekturen und neue Beträge auf meiner Gehaltsabrechnung.
Jetzt zu meiner Situation:
Ich habe einen einzigen Arbeitgeber von dem ich mein Gehalt und den Firmenwagen beziehe. Mein AG hat mit zwei anderen Firmen Verträge und leiht mich sozusagen an diese Firmen aus. Die Einsätze sind unterschiedlich…
Über 1% brauchen wir uns jetzt nicht zu unterhalten, denn die sind klar und verständlich. Es geht hier eher um die 0,03% und um die 0,002% Regelung WHG->Arbeitsstätte->WHG
Ich fahre morgens zu meinem Arbeitgeber (95km) dann werden mir diese mit 0,03% vom Bruttolistenneupreis x KM versteuert. Am nächsten Tag soll ich nun eine der anderen Firmen besuchen und diese von der Wohnung aus direkt anfahren(105KM) In diesem Fall werden dann 95KM mit 0,03% berechnet und die zusätzlichen 10KM mit 0,002%. Das selbe passiert dann noch mit der dritten Firma.
Ich fahre meinen Arbeitgeber ca. 140x im Jahr an, Firma A etwa 80x und Firma B ca. 20x.
Wie kann das Rechtlich tragbar sein, das ich als Arbeitnehmer mit Steuern belastet werde die für mich keinen Geldwerten Vorteil bedeuten. Logo 1% und 0,03% WHG->AG->WHG verstehe ich, auch wenn das weh tut aber es kann doch nicht sein das mein AG mich an andere Firmen ausleiht, dafür Kohle kassiert, mein Gehalt sich fast von selbst trägt und ich muss die Steuerbelastung für die Fahrt dorthin tragen.
Also entweder stimmt was an dem System nicht oder meine Lohn BuHa macht hier ein entscheidenden Fehler. Könnt ihr mich evtl. Aufklären???
Vielen lieben Dank und einen Gruß