Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin berufstätig und habe studiere nebenbei an einer Fernuni. Bei der Steuererklärung für 2009 habe ich die Studiengebühren als Sonderausgaben angegeben, da laut den Paragraphen ein Erststudium auch nach einer Berufsausbildung Sonderausgaben darstellt. Das Finanzamt hat dies jedoch als Werbungskosten anerkannt. Da ich jedoch unter dem Pauschalbetrag von 920 EUR liege, habe ich davon nichts. Nun habe ich Einspruch eingereicht. Das Finanzamt schreibt jetzt aber: Der BFH hat in mehreren Urteilen vom 18.06.2009 die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als Werbungskosten bejaht. Die Veröffentlichung dieser Urteile steht jedoch noch aus…. Somit bietet mir das Finanzamt meinen Einspruch ruhen zu lassen bis die BFH-Rechtsprechung veröffentlich wird.
Muss ich darauf eingehen? Kann ich darauf bestehen, dass es als Sonderausgaben anerkannt werden, da es ja laut den Paragrafen eindeutig ist, dass ein Erststudium als Sonderausgaben anzuerkennen ist?
Danke.