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Doppelversteurungsabkommen

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BenutzerBeitrag

19:41
26. Juli 2010


Melina

Lehrling

Beiträge 3

Guten Tag,

ich bin seit 2000 in Griechenland selbstständig tätig. Mein Nettoeinkommen aus meiner selbstständigen Arbeit beträgt ca. 6000 Euro und aus Mieteinnahmen zusätzliche 24.000 Euro. Ich zahle in Griechenland ganz normal Steuern. In Deutschland ist mein Einkommen seit 2000 unter dem Freibetrag und ich zahle hier keine Steuer.

Muss ich in Deutschland mein Einkommen in Griechenland anmelden? Und wenn ja, muss ich Steuern zahlen? und wie hoch sind sie?


Danke im Voraus


20:24
26. Juli 2010


Bubenkopf

Gast

Hallo Melina,

wo ist dein Wohnsitz. In Deutschland oder Girechenlande?

Gruß

Bubenkopf

08:22
27. Juli 2010


Melina

Lehrling

Beiträge 3

Bubenkopf schrieb:

Hallo Melina,

wo ist dein Wohnsitz. In Deutschland oder Girechenlande?

Gruß

Bubenkopf


Hallo Bubenkopf,

mein Wohnsitz ist in Deutschland. Da ich beide Staatsangehörigkeiten besitze, mache ich in Gr. eine Steuererklärung und in Deutschland ebenfalls eine. Meine Einkünfte in Deutschland sind unter der Freibetraggrenze, in Griechenland ca. 28.000 jährlich aus Vermietung und freiem Beruf. Somit zahle ich in Deutschland Steuer 0 und in Griechenland ca. 35% von meinem Einkommen.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

Melina

08:56
27. Juli 2010


Bubenkopf

Gast

Die Einkünfte aus Griechenland sind in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber den Progressionseinkünften. Das bedeutet, dass der persönliche Steuersatz erhöt wird. Da du aber keine Steuern in Deutschland zahlen musst, sollte die Steuer dann auch bei 0 Euro bleiben.

11:31
27. Juli 2010


Melina

Lehrling

Beiträge 3

Bubenkopf schrieb:

Die Einkünfte aus Griechenland sind in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber den Progressionseinkünften. Das bedeutet, dass der persönliche Steuersatz erhöt wird. Da du aber keine Steuern in Deutschland zahlen musst, sollte die Steuer dann auch bei 0 Euro bleiben.


Herzlichen Dank Bubenkopf,

Ich wusste nicht, dass der sogenannte “Progressionsvorbehalt” das bedeutet. Macht der Gesetzgeber eine Unterscheidung, ob die Einkünfte aus Vermietung oder Beruf sind? Kann man irgend wo etwas über diese Regelung lesen?

Vielen Dank nochmals

Melina

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