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Forum : Betriebsvermögen / Nutzung Pkw gwerblich oder privat?

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Betriebsvermögen / Nutzung Pkw gwerblich oder privat?

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BenutzerBeitrag

08:04
27. Juli 2010


Juditze

Lehrling

Beiträge 4

Huhu,


mein Lebensgefährte (Kleinunternehmen mit 1 Person) und ich wollen uns am Donnerstag ein Auto kaufen (durchschnittliche km im Jahr : 20.000). Nun stellt sich die Frage, auf wen anmelden und wie abrechnen.

Variante 1) privat anmelden und gewerblich nutzen

- je gefahren Kilometer bei der Steuererklärung mit 0,30€ ansetzten

Variante 2) gewerblich anmelden und privat nutzen

2.1.) 1% Methode oder

2.2.) - Ermittlung aller Kosten (Afa, Sprit, Reßparaturen, etc.) auf die Gesamtgelaufenen km umlegen und den privaten

          Nutzungsanteil herausrechnen


1. Frage: Ist es korrekt, dass man bei Erwerb eines Pkw die komplette Vorsteuer am Jahresende bei der Steuererklärung dann angeben kann? D.h. man schreibt dann jährlich das Auto mit dem Nettobetrag ab, oder?

2. Frage: Wie verhält es sich mit dem Betriebsvermögen als Kleinunternehmer? Muss dieses bei Erwerb bei dem jeweils zuständigen Finanzamt gemeldet werden?

3. Frage: Muss solches Betriebsvermögen bei der Steuererklärung am Jahresende irgendwo mit angegeben werden?

4. Frage: Ich traue ja dem Finanzamt grundsätzlich nicht und frage mich daher, ob Betriebsvermögen nicht auf der anderen Seite wieder drauf geschlagen werden, oder ob es tatsächlich nur am Jahresende über die Steuerklärung als Aufwand angegeben wird?

5. Frage: Hat jemand mit den unterschiedlichen Methoden Erfahrung und welche lohnt sich überhaupt für Kleinstunternehmer?

O man, ich hab mal wieder viel zu viel gefragt. Hoffe, ihr könnt mir helfen!!!

Liebe Grüzlies

08:08
27. Juli 2010


Bubenkopf

Gast

zu 1.) Da er Kleinunternehmer ist (ohne Vorsteuerabzug) kann er keine Vorsteuer geltend machen.

Die Frage ist, zu wie viel Prozent wird das Auto betrieblich genutzt?

Pauschal würde ich sagen, dass Ihr das Auto Privat kauft und dafür die gefahrenen Kilometer mit 0,3 Euro ansetzt. Das iwäre das einfachste.

09:00
27. Juli 2010


Juditze

Lehrling

Beiträge 4

Normalerweise wird das Fahrzeug ca. 80% gewerblich genutzt!

09:04
27. Juli 2010


Bubenkopf

Gast

ok, und wie viel Kilometer wären das ungefähr. Wie viel kostet das Auto?

10:17
27. Juli 2010


Juditze

Lehrling

Beiträge 4

also es würde so gute 20.000km im jahr laufen ist gebraucht und kostet mit UST 18.650€

11:17
27. Juli 2010


Juditze

Lehrling

Beiträge 4

aber warum kann er denn keine vorsteuer geltend machen?

es geht doch in beide richtungen. wenn er eine rechnung stellt, muss er diese mit mwst ausweisen und diese, bei eingang einmal im Quartal an das Finanzamt melden und abführen. Das funktioniert doch dann auch in die andere Richtung, wenn er MWST zahlen muss, dass er diese dann geltend machen kann, oder?

22:58
27. Juli 2010


Tempelhof123

Fachmann

Beiträge 99

Wenn Dein Lebensgefährte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt ist er anscheinend kein sogenannter Kleinunternehmer. In diesem Fall erhält es die Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet. Die Vorsteuer wird in dem Quartal angegeben in dem das Auto gekauft wird. In der Steuererklärung ist dann ein sogenanntes Anlagenverzeichnis einzureichen, aus dem die Anschaffung und die jährliche Abschreibung hervorgeht.

Voraussetzungen: Das Auto sollte auf Deinen Lebensgefährzen zugelassen sein und zu mindestens 50 % betrieblich genutzt werden. Bei einer gewerblichen Nutzung von 80 % lohnt sich die Führung eines Fahrtenbuches, da hier am meisten Steuern gepart werden können. Dies ist natürlich auch sehr aufwendig. Ansonsten die 1%-Regelung. Achtung, hier ist der Neupreis des Autos zugrundezulegen und nicht der Preis, den Ihr für das gebrauchte Kfz zahlt!!! Je höher der Neupreis, desto höher der Privatanteil.

Sollte das Auto irgendwann wieder verkauft werden oder ins Privatvermögen übergehen, stellt der Verkaufserlös oder die Entnahme eine dementsprechende umsatzsteuerpflichtige Einnahme dar und muss versteuert werden. Das wärs im Groben.


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