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Betriebliche Altersversorgung versteuern?

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BenutzerBeitrag

14:58
23. Juli 2010


kostjan

Lehrling

Beiträge 1

Wie erfolgt die Versteuerung der betrieblichen Altersversorgung?
Ich beschreibe mal ein Beispiel, also eine Witwe erhält eine betriebliche Altersversorgung wegen ihres verstorbenen Ehemannes.
Wird diese nur mit 40% bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers versteuert
ODER
müssen zu den 40% noch die übrigen 60% bei den sonstigen Einkünften als Rente versteuert werden?

Zum Verständnis kann ich auch zahlen nehmen, also beispielsweise beträgt der Jahresbetrag der BAV 2000€, dann wären 40% davon 800€, die über eine Lohnsteuerbescheinigung der Steuerklasse 6 versteuert werden würden. Die übrigen 60%, also 1200€, bleiben steuerfrei oder müssen die in der Steuererklärung unter den sonstigen Einkünften als Rente eingetragen werden?
Ich mein, Renten werden ja noch nicht voll besteuert, da ist doch noch oft die Hälfte oder ein großer Teil steuerfrei. So habe ich es zumindest verstanden.

Hierbei geht es nicht um eine Witwenrente, sondern um eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Sonst könnte man den vollständigen Betrag bei den sonstigen Einkünften abziehen. Mich verwirrt es nur ein bisschen, dass das teilweise über Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden muss (hab da verschiedene Meinungen zu gehört).

06:24
24. Juli 2010


Bubenkopf

Gast

Die ganze Renteneikünftegeschichte ist ein Thema für sich, hier gibt es so viele Möglichkeiten, dass es so ohne weiteres unmöglich ist eine Aussage zu treffen. In diesem Fall sollte man sich von der Versicherung Erklären lassen wie die Rente versteuert werden muss.

Häufig  ist es so, dass eine betriebliche Rentenversicherung über die Anlage N versteuert werden muss und nicht noch zusätztlich über die Sonstigen Einkünfte.

10:31
1. August 2010


Greenday

Gast

Hallo,

wann wurde die bAV abgeschlossen?

Leistungen aus der bAV werden i.n.R. (Mögliche Ausnahme Altverträge) nach § 22 Nr. 5 voll versteuert.

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