Hallo zusammen,
habe mal eine Frage an die Spezialisten und/oder Erfahrungsträger zur Einkommenssteuererklärung bezüglich Krankengeld:
Bin ledig, habe Steuerklasse 1 und war 2010 längere Zeit krank.
Daraus folgte, dass ich für ca. 6 Wochen (nach Ablauf der 7 Wochen für Entgeltfortzahlung durch AG) Krankengeld von meiner Krankenkasse erhielt.
Dies belief sich brutto auf ca. 980 Euro, netto bei 830 Euro.
Meine Fragen:
Normalerweise besteht für mich keine EST-Abgabepflicht (Steuerklasse 1), durch o. g. Krankengeld muss ich - glaube ich - aber für 2010 eine machen.
1. Bis wann hat diese zu erfolgen?
2. Muss ich das Brutto oder das Netto (also den eigentlich überwiesenen Betrag) des Krankengeldes in das Formular eintragen?
3. Zwar habe ich - bedingt durch die Erkrankung - auch einige Heilmittel, Rezepte, Physiotherapie-Zuzahlungen u. ä. geltend zu machen (jedoch max. 120 Euro insges. Eigenanteil) - ist da überhaupt zu erwarten, dass ich etwas zurückgezahlt bekomme, oder ist eher mit dem Fazit einer Nachzahlung meinerseits zu rechnen?
Vielen Dank schon mal im voraus für Antworten!